O-Ton: Keine Prüfung der Mietkosten bei Hartz-lV wegen Corona

Die Corona-Pandemie trifft viele hart, sie soll aber nicht dazu führen, dass Betroffene ihre Wohnung verlieren. Deshalb gibt es das Sozialschutzpaket. Demnach sollen die Jobcenter die Mieten übernehmen, ohne zu prüfen, ob diese angemessen sind.

Dies gilt zumindest vorübergehend und auch bei Neuanmietungen, entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Wenn ich umziehen will, weil meine Familie wächst – in dem Fall war es so, dass es jetzt sechs Kinder waren und man brauchte eine größere Wohnung – und es wurde bisher immer die Miete durch das Jobcenter übernommen, dann können die jetzt nicht sagen: Nee, wir wollen das jetzt nicht mehr bezahlen. Und dann hat das Gericht gesagt: Die Miete der Familie wird bezahlt. Erst später wird kontrolliert, ob die Miete zu hoch ist, ob es eine Wuchermiete ist. Jetzt bekommt die Familie die Miete bezahlt. – Länge 30 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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