O-Ton: Kindesentführung – keine Rückführung in die Ukraine

Ein Kind, das nach Ansicht des Vaters von der Mutter aus der Ukraine entführt wurde, muss nicht zurück nach Kiew. So entschied das Oberlandesgericht Stuttgart. Zwar müsste das Kind nach dem Haager Kindesentführungsüberkommen zurück – aber es sei zu gefährlich, das Kind in ein Kriegsgebiet zurückzubringen. Auch sei nicht absehbar, wie lange der Krieg in der Ukraine dauern werde.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über das Urteil:

O-Ton: Natürlich wäre die Entscheidung anders ausgefallen, wenn es hier keinen Krieg in der Ukraine gäbe. Wenn das normal geflohene Menschen aus anderen Ländern wären oder eben es würde dort kein Krieg sein. Dann würde man in Deutschland sagen, das Kind muss zurück, damit dort die Gerichte entscheiden können, wie es weiter geht. – Länge 20 sec.

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