Bei einer Adoption muss das Kind altersgerecht über seine Abstammung aufgeklärt werden. Dies ist auch darum wichtig, weil der Kindeswille beachtet werden muss. In dem Fall hatte sich ein Paar kennen gelernt, als die Frau bereits schwanger war.
Beide leben seitdem zusammen und heirateten auch, eine Adoption der mittlerweile Zehnjährigen sollte folgen. Das Mädchen hat der Mann seit ihrer Geburt als leibliches Kind behandelt, aber sie wusste nicht, dass ihr Vater nicht ihr leiblicher Vater war.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de über die Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-Bergedorf:
O-Ton: Das Gericht hat klar gesagt, auch wenn die Adoption im Zweifel dem Wohl des Kindes dient, muss mit einem zehnjährigen Kind, darüber gesprochen werden. Eine Adoption über den Kopf des Kindes hinweg lehnte das Gericht eindeutig ab. Die Kenntnis der eigenen Abstammung habe, so das Gericht, eine hohe Bedeutung für die Entwicklung eines Adoptivkindes. – Länge 20 sec.
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Kollegengespräch: 10jähriges Kind muss vor Adoption über Abstammung aufgeklärt werden
Bei einer Adoption muss das Kind altersgerecht über seine Abstammung aufgeklärt werden. Dies ist auch darum wichtig, weil der Kindeswille beachtet werden muss. In dem Fall hatte sich ein Paar kennen gelernt, als die Frau bereits schwanger war. Beide leben seitdem zusammen und heirateten auch, eine Adoption der mittlerweile Zehnjährigen sollte folgen. Das Mädchen hat der Mann seit ihrer Geburt als leibliches Kind behandelt, aber sie wusste nicht, dass ihr Vater nicht ihr leiblicher Vater war.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de antwortet dazu auf folgende Fragen:
1. Das Amtsgericht Hamburg-Bergedorf musste sich mit dem Fall beschäftigen, wie war der genau?
2. Muss das eine Zehnjährige schon wissen?
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