O-Ton + Kollegengespräch: Getrennt lebende Eltern haben Auskunftsanspruch über Vermögen des Kinds

Wenn Eltern ein gemeinsames Sorgerecht haben, dann kann ein Ehegatte vom anderen Ehegatten Angaben über den Verbleib der Ersparnisse des gemeinsamen Kinds verlangen. So entschied das Oberlandesgericht Oldenburg. In dem Fall ging es um 15.000 Euro, die dem Kind zustanden – der Vater wollte von der Mutter wissen, wo das Geld sei.

Zu Recht, entschieden die Richter.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Wenn das gemeinsame Sorgerecht vorliegt! Das kann ganz oder teilweise sein. Beispielsweise kann ja das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei demjenigen liegen, bei dem das Kind lebt. Aber das Sorgerecht wird dann gemeinsam gemacht. Dann sind alle Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung einvernehmlich und gemeinsam zu entscheiden. – Länge 21 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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Kollegengespräch: Getrennt lebende Eltern haben Auskunftsanspruch über Vermögen des Kinds

Wenn Eltern ein gemeinsames Sorgerecht haben, dann kann ein Ehegatte vom anderen Ehegatten Angaben über den Verbleib der Ersparnisse des gemeinsamen Kinds verlangen. So entschied das Oberlandesgericht Oldenburg. Bei dem gemeinsamen Sorgerecht sei bei allen Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung ein gegenseitiges Einvernehmen erforderlich, so die Richter.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Wenn Vater und Mutter getrennt leben – darf der eine vom anderen dann immer wissen, wie es um das Vermögen des gemeinsamen Kindes bestellt ist?
2. Kann man das an zwei Beispielen illustrieren?

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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