O-Ton + Kollegengespräch: Arbeitsvertrag auch ohne Schriftform wirksam

Arbeitsverträge werden meist schriftlich geschlossen. Es geht aber auch mündlich. In manchen Tarifverträgen wird die Schriftform sogar vorgeschrieben. Was ist, wenn man trotzdem ohne schriftlichen Arbeitsvertrag anfängt? Dann kann er trotzdem gültig sein, wie eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein zeigt.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Man bewirbt sich irgendwo, derjenige sagt: Dann können Sie anfangen, Sie kriegen das und das Geld, das ist Ihr Arbeitsplatz. Arbeitsvertrag machen wir noch – und Sie setzen sich hin – dann haben Sie einen Arbeitsvertrag. Und Achtung! Einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Selbst wenn im ganzen Bewerbungsgespräch gesprochen wurde, der soll eigentlich befristet sein, sobald Sie anfangen zu arbeiten – noch mal Achtung auch für die Arbeitgeber – ist ein Arbeitsvertrag da. Auch wenn nichts schriftliches vorliegt. – Länge 27 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de

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Kollegengespräch: Arbeitsvertrag auch ohne Schriftform wirksam

Arbeitsverträge werden meist schriftlich geschlossen. Es geht aber auch mündlich. In manchen Tarifverträgen wird die Schriftform sogar vorgeschrieben. Was ist, wenn man trotzdem ohne schriftlichen Arbeitsvertrag anfängt? Dann kann er trotzdem gültig sein, wie eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein zeigt.

Rechtsanwalt Swen Walentowski antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Wie definiert der Jurist den Arbeitsvertrag?
2. Wie war dieser Fall genau?

Mehr unter anwaltauskunft.de.

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