Dellen auf dem Autodach haben nur wenige Fans. Hagel, aber auch Äste, Kastanien und andere Baumfrüchte können sie hervorrufen. Muss ein Grundstückseigentümer für Schäden beispielsweise durch herabfallende Walnüsse haften? Etwa weil die Äste über sein Grundstück hinausragen? Nein, entschied das Amtsgericht Frankfurt/Main.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Es gehört zum Allgemeinwissen, dass im Herbst Kastanien oder Walnüsse an den Bäumen hängen. Und wenn ich mein Auto da parke, muss ich damit rechnen, dass die auch runterfallen. Denn: Begeht derjenige, auf dessen Grundstück der Baum steht, keine Sorgfaltspflichtverletzung, dann gibt es auch keinen Schadensersatzanspruch gegen den Eigentümer des Baumes. – Länge 25 sec.
Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.verkehrsrecht.de.
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Kollegengespräch: Wer haftet für Schäden durch herabfallende Äste, Kastanien oder Nüsse?
Dellen auf dem Autodach haben nur wenige Fans. Hagel, aber auch Äste, Kastanien und andere Baumfrüchte können sie hervorrufen. Muss ein Grundstückseigentümer für Schäden beispielsweise durch herabfallende Walnüsse haften? Etwa weil die Äste über sein Grundstück hinausragen?
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins antwortet dazu auf folgende Fragen:
1. Kann man das pauschal sagen – Dein Baum, Deine Haftung?
2. Und wenn nicht Äste runterfallen, sondern Nüsse?
Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.verkehrsrecht.de.
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