O-Ton + Magazin: Auch Aufladen des Handys während der Fahrt verboten

Wer sein Handy während der Fahrt in die Hand nimmt, um es zu laden, riskiert ein Bußgeld von 60 Euro und einen Punkt in Flensburg. So erging es einem LKW-Fahrer. Die Polizei hatte ihn beobachtet, wie er das Telefon in die Hand nahm – „verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons“ heißt das im Amtsdeutsch.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Ein LKW-Fahrer nahm sein Handy in die Hand, legte es in die Ladeschale, hat es aufgeladen – und musste dann das Bußgeld bezahlen. Die Sache ging bis zum Oberlandesgericht Oldenburg, dass dann entschieden hat: Zu Recht. 60 Euro und ein Punkt – auch wenn ich das Handy nur auflade. – Länge 18 sec.

Mehr Infos gibt es unter verkehrsrecht.de .

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Magazin: Handy aufladen während der Fahrt verboten

Wer sein Handy während der Fahrt benutzt, wird zu einem Bußgeld von 60 Euro verurteilt. Ein Punkt in Flensburg kommt dazu. Soweit so gut und soweit so bekannt. Was alles zur „verbotswidrigen Benutzung eines Mobiltelefons“ gehört, hat sich mittlerweile herumgesprochen. Was ist aber, wenn man es lediglich in die Hand nimmt, um es zu laden? Hören Sie mal diesen Fall.

Beitrag:

O-Ton: Die Benutzung des Handys am Steuer ist ein No Go. Da ist sich die gesamte Rechtssprechung einig. Es fragt sich nur: was versteht man unter benutzen? – Länge 9 sec.

…sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Und genau um dieses „benutzen“ drehte sich der Fall.

O-Ton: Auch wenn Sie das Handy aufladen, dann benutzen Sie es. Denn Sie nehmen es in die Handy, um es in die Ladeschale zu legen. Und immer dann, wenn Sie das Handy in Ihrer Hand haben, benutzen Sie es. – Länge 15 sec.

Diese Erkenntnis gewann auch ein LKW-Fahrer. Allerdings dauerte der Weg durch die Instanzen, bis es – im wahrsten Sinne des Wortes – bei ihm klingelte.

O-Ton: SFX

Der Mann fuhr auf der Autobahn – und wurde von der Polizei beobachtet, wie er sein Handy in der Hand hielt. Bettina Bachmann:

O-Ton: Ein LKW-Fahrer nahm sein Handy in die Hand, legte es in die Ladeschale, hat es aufgeladen – und musste dann das Bußgeld bezahlen. Die Sache ging bis zum Oberlandesgericht Oldenburg, dass dann entschieden hat: Zu Recht. 60 Euro und ein Punkt – auch wenn ich das Handy nur auflade. – Länge 18 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen und mehr Infos gibt es unter verkehrsrecht.de .

Absage.

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