O-Ton + Magazin: Sturz über geparkten E-Scooter – haftet der Betreiber?

Bei einem Sturz über einen abgestellten E-Scooter gibt es keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Roller dort abgestellt werden durfte. Auch blinde Personen müssen mit an Hauswänden befindlichen Hindernissen, wie Fahrrädern oder Baugerüsten rechnen. So entschied das Landgericht in Bremen.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Wenn es so ist, dass die E-Scooter ordnungsgemäß der Reihe nach an einer Häuserwand stehen. Und Sie dann, weil Sie sehbehindert sind, zu Fall kommen, hat das Landgericht Bremen entschieden, dass der Betreiber nicht haftet. – Länge 16 sec.

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Magazin: Sturz über geparkten E-Scooter – haftet der Betreiber?

E-Scooter sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Die einen lieben sie, die anderen eher nicht. Und sie beschäftigen die Gerichte, so wie jüngst in Bremen. Dabei war ein seit seiner Geburt blinder Mann über einen E-Scooter gestürzt. Hier ist der ganze Fall.

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Es geht wie so oft um die Details im Einzelfall. Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Wenn Sie über einen E-Scooter stürzen, der nicht ordnungsgemäß abgestellt ist, der auf dem Boden liegt – dann können Sie den Betreiber wahrscheinlich erfolgreich verklagen. – Länge 10 sec.

In dem Fall war die Sache aber anders: Der blinde Kläger muss sich mit einem Stock orientieren und war auf dem Weg zur Arbeit über zwei E-Scooter gestürzt. Die beiden Roller standen quer zu einer Hauswand. Der Mann erlitt bei dem Sturz einen Oberschenkelhalsbruch und verlangte u.a. ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro. Aber: Entscheidend war der Standort der Roller:

O-Ton: Wenn es so ist, dass die E-Scooter ordnungsgemäß der Reihe nach an einer Häuserwand stehen. Und Sie dann, weil Sie sehbehindert sind, zu Fall kommen, hat das Landgericht Bremen entschieden, dass der Betreiber nicht haftet. – Länge 16 sec.

Zwar müssten insbesondere die Interessen von Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden, so die Richter. Allerdings:

O-Ton: Sie müssen, auch wenn Sie sehbehindert oder gar blind sind, damit rechnen, dass es Hindernisse auf der Strasse gibt und Sie müssen aufpassen, dass Sie da nicht drüber fallen. – Länge 10 sec.

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