O-Ton + Magazin: Wo muss der Parkausweis liegen?

Ein Parkausweis muss hinter der Windschutzscheibe gut lesbar sein, die Lage auf der Mittelkonsole des Wagens reicht nicht aus. Dies entschied das Amtsgericht Schwerin. Und das gilt für alle Ausweise – bis hin zu einem ganz normalen Parkticket aus dem Automaten.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Der Parkausweis oder der Schwerbehindertenausweis muss sichtbar sein für die Personen, die vom Ordnungsamt dann kontrollieren. Weil denen soll es leicht möglich sein zu überprüfen, ob Sie die Parkgebühr bezahlt haben oder ob Sie berechtigt sind, auf einem Schwerbehindertenparkplatz zu stehen. Die müssen da nicht erst große Forschungen anstellen. – Länge 18 sec.

Mehr Informationen dazu unter verkehrsrecht.de.

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Magazin: Wo muss der Parkausweis liegen?

Ein Parkausweis muss hinter der Windschutzscheibe gut lesbar sein, die Lage auf der Mittelkonsole des Wagens reicht nicht aus. Dies entschied das Amtsgericht Schwerin. In dem Fall ging es um eine Genehmigung für Behinderten-Parkplätze . Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

O-Ton: Ein Dokument in Ihrem Auto muss gut sichtbar platziert sein. Das heißt, es muss genau hinter der Windschutzscheibe liegen. Es reicht nicht aus, wenn Sie es auf der Mittelkonsole oder dem Fahrer- oder Beifahrersitz hinlegen. – Länge 12 sec.

…sagt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Und das gilt für alle Ausweise – bis hin zu einem ganz normalen Parkticket aus dem Automaten.

O-Ton: Der Parkausweis oder der Schwerbehindertenausweis muss sichtbar sein für die Personen, die vom Ordnungsamt dann kontrollieren. Weil denen soll es leicht möglich sein zu überprüfen, ob Sie die Parkgebühr bezahlt haben oder ob Sie berechtigt sind, auf einem Schwerbehindertenparkplatz zu stehen. Die müssen da nicht erst große Forschungen anstellen. – Länge 18 sec.

In dem Fall, den die Schweriner Richter entschieden, lag der Schwerbehindertenausweis auf der Mittelkonsole eines Wagens – der Fahrer hatte einen Bekannten mit Rollstuhl befördert. Dennoch wurden 55 Euro fällig, denn das Gericht meinte: Das Lesen der Ausweise müsse – Zitat – „leicht und mühelos“ sein. Und das war nicht der Fall. Bettina Bachmann über die Begründung der Richter:

O-Ton: Die Geldbuße ist gerechtfertigt, denn es war nicht leicht zu sehen für die Kontrollierenden, ob eine Berechtigung besteht. – Länge 9 sec.

Mehr Informationen dazu unter verkehrsrecht.de.

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