O-Ton: Müssen hohe Behandlungskosten für ein verletztes Tier ersetzt werden?

Früher wurden Tiere rechtlich als „Sachen“ angesehen. Daher musste man bei einer Verletzung des Tieres keine hohen, weit über den Wert des Tieres gehende Behandlungskosten ersetzen. Dies hat sich mittlerweile geändert.

Das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“ informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle, da musste der Schädiger eines Pferdes die Behandlung zahlen, die das 49-fache des Wertes des Tieres überstiegen.

Rechtsanwalt Swen Walentowski mit den Einzelheiten.

O-Ton: Also guckt man nach den Faktoren: Welche Erfolgsaussichten hat die Behandlung, wie alt ist das Pferd und welche Beziehung hat der Geschädigte zu dem Tier. In dem Fall hat er auf dem Pferd reiten gelernt, als Fohlen gekauft. Es war eine sehr enge Beziehung. Und deshalb hat das Gericht gesagt: Okay, dann muss halt der 49fache Wert des Tieres an Behandlungskosten auch ersetzt werden. – Länge 20 sec.

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