O-Ton: Nach Rauswurf: Ehepartner hat Anspruch auf Nutzung der gemeinsamen Wohnung

Fliegen bei der Trennung eines Ehepaars die Fetzen, kommt es schon mal vor, dass ein Partner den anderen aus der Wohnung schmeißt. In aller Regel muss er ihn aber auch wieder hineinlassen, entschied das Oberlandesgericht Celle.

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal Anwaltauskunft.de:

O-Ton: Egal, wer den Mietvertrag unterschrieben hat oder wem die Wohnung auch tatsächlich gehört – bei einem Ehepaar ist die Ehe-Wohnung im Mitbesitz von beiden. Man kann den anderen nicht einfach vor die Tür setzen. Etwas anderes gilt nur, wenn Gewalt im Spiel war. Wenn es häusliche Gewalt gibt und es dem anderen einfach nicht zumutbar ist, mit dem noch ein paar Nächte unter einem Dach zu verbringen. Aber einfach zu sagen „ich schmeiße Dich raus“, was viele denken – das gibt es nicht! – Länge 25 sec.

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