Anders als beim Kauf sind bei Mängeln im Rahmen von Werkverträgen mehr als zwei Nachbesserungsversuche möglich. In dem Fall ging es um die Eingangstür zu einem Einfamilienhaus, die ein Subunternehmer schlecht eingebaut hatte. Der Hausbesitzer wollte nach vier erfolglosen Nachbesserungsversuchen den Lohn von über 5.000 Euro abziehen – und eine Tür durch einen anderen Unternehmer einbauen lassen. Doch das geht nach Meinung des Oberlandesgerichts Hamm nicht.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Der Unterschied, der hier rechtlich vorliegt, ist der zwischen einem Dienstleistungsvertrag – jemand repariert etwas – oder einemWerkvertrag – jemand baut etwas für mich. Ist völlig egal: Das ist ein Werkvertrag, da schuldet man nicht stundenlanges Arbeiten, sondern einfach nur: „Ich will am Ende ein Ding haben, was da steht und funktioniert!“. Und da hat das Gericht gesagt: Hier ist das Nachbessern noch nicht zu Ende, er darf das noch. – Länge 21 sec.
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