O-Ton: Rückforderung von Elterngeld auch nach sieben Jahren

Stellen Sie sich vor, Sie bekommen ein Kind und beantragen Elterngeld. Jahre später flattert unerwartet ein Brief ins Haus, in dem die Elterngeldstelle eine Rückforderung stellt. Ein Albtraum? Genau das ist einer Klägerin in Hamburg passiert.

Und das Landessozialgericht Hamburg hat entschieden: Behörden können sogar Jahre später noch die Überzahlung zurückfordern.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: In dem Fall war es besonders schwierig. Das Amt hatte schon festgestellt: „Ach nee, sein Anspruch ist eigentlich geringer und wir haben ihm zu viel gezahlt“. Dieser Bescheid ist nicht rausgegangen. Aber das Gericht hat gesagt, es gibt keine Ausschlussfrist an dieser Stelle. Das Amt konnte tatsächlich nach sieben Jahren die Überzahlung noch zurück verlangen. – Länge 18 sec

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