O-Ton: Strafe wegen Körperverletzung weil Hund nicht angeleint war?

Wer in einem Wohngebiet mit einem großen Hund unterwegs ist, sollte das Tier an die Leine nehmen. Wenn der Hund auf jemandem zuspringt und sich das Opfer verletzt, kann sich der Tierfreund wegen fahrlässiger Körperverletzung strafbar machen. Das Landgericht Osnabrück verurteilte einen Mann zu 20 Tagessätzen á 25 Euro.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Ein Mann wollte mit seinen Schäferhunden das Haus verlassen, die waren nicht angeleint, und wollte mit ihnen spazieren gehen in einem Wohngebiet. Gleichzeitig kam eine Frau mit ihren Einkaufstüten an dem Grundstück vorbei, die Hunde liefen auf die Frau zu. Der Mann pfiff noch seine Hunde zurück, aber nur einer hörte und der andere lief auf die Frau zu und sprang in ihre Richtung. Sie wollte mit der Einkaufstasche den Hund abwehren und stürzte unglücklich. Sie verletzte sich am Kopf und an der Halswirbelsäule. – Länge 29 sec.

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