O-Ton: Teure Gutachten bei kleinen Unfällen müssen nicht übernommen werden

Die Kosten für ein Schadengutachten durch einen Sachverständigen müssen bei einem Bagatellschaden nicht erstattet werden, entschied das Amtsgericht Gummersbach. In dem Fall betrug der Schaden nach einem Unfall lediglich eine Beule am Stoßfänger. Kosten rund 770 Euro.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins über die Begründung der Richter:

O-Ton: Weil bei Bagatellschäden die Schadenminderungspflicht, die der Geschädigte hat – er muss ja den Schaden gering halten – so ist, dass er kein Gutachten in Auftrag geben kann. Das wäre unverhältnismäßig bei so einem geringen Schaden, ein teures Gutachten in Auftrag zu geben, das. ja dann der Unfallgegner bzw. seine Versicherung bezahlt werden müsste. – Länge 16 sec.

Den ganzen Fall dazu gibt es unter verkehrsrecht.de

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