O-Ton: Unfallflucht mit CarSharing-Fahrzeug

Wer mit einem CarSharing-Fahrzeug unterwegs ist, begeht auch dann Unfallflucht, wenn bei dem Unfall nur das gemietete Fahrzeug beschädigt wird. In dem Fall hatte der Mieter des Wagens eine Leitplanke auf der Autobahn gestreift. 

Zwar wurde die Planke nicht beschädigt, aber der Carsharing-Wagen. Und der Mann fuhr trotzdem weiter. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten entschied: Da auch ein bedeutender Schaden entstanden sei, ist der Führerscheinentzug gerechtfertigt.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV):

O-Ton: Wenn Sie ein Auto über Carsharing mieten und dieses beschädigen bei einem Unfall, und das nicht anzeigen – dann begehen Sie Fahrerflucht. Und dann müssen Sie auch für den Schaden, der in dem Fall 8.000 Euro betrug, haften.  – Länge 14 sec.

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