Manchmal kann es ausreichen, dass man seinen Unfallgegner bzw. sein Auto nur beschreiben kann. Firmenaufschrift, Logo oder Webadresse können ausreichend sein, um seine Ansprüche durchzusetzen, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt. In dem Fall waren drei Lkws einer italienischen Spedition zur fraglichen Zeit in Deutschland unterwegs.
Wer am Steuer saß, ist offen. Das Unfallopfer jedoch wurde lebensgefährlich verletzt und ist seither pflegebedürftig.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins, sagt: Auch ohne genaue Daten muss die Spedition zahlen.
O-Ton: Das ist unerheblich, weil Sie als Unfallopfer können ja nicht auf dem Schaden sitzen bleiben, weil sich der Verursacher weigert, an der Aufklärung des Falles mitzuarbeiten. Also, wenn Sie nachweisen, es muss einer von Euren drei Lkws gewesen sein, liebe Spedition. Ihr seid also der Halter, nennt mir bitte den Fahrer. Und die Spedition weigert sich, dann können Sie Ihren Schadensersatzanspruch dennoch durchsetzen. – Länge 24 sec.
Den ganzen Fall zum Nachlesen und den passenden Verkehrsrechtsanwalt gibt es unter www.verkehrsrecht.de.
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Magazin: Unfallopfer muss Nummernschild nicht nennen können
Manchmal kann es ausreichen, dass man seinen Unfallgegner bzw. sein Auto nur beschreiben kann. Firmenaufschrift, Logo oder Webadresse können ausreichend sein, um seine Ansprüche durchzusetzen, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt. Mehr dazu jetzt.
Beitrag:
O-Ton: Sie müssen den Unfallgegner genau benennen, denn Sie brauchen ja jemand, den Sie in Anspruch nehmen können. Und es gilt ja auch da der Grundsatz, dass das nachgewiesen sein muss. Denn Sie können ja nicht ins Blaue hinein irgendwas behaupten. – Länge 15 sec.
…sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Allerdings – und jetzt wird es spannend – es gibt natürlich Ausnahmen. So geschehen beim Unfall eines Mannes mit einem italienischen Lkw:
O-Ton: Sie kennen die Internetadresse, Sie kennen die Spedition, aber Sie wissen jetzt nicht genau das Nummernschild…. – Länge 8 sec
Drei Lkws dieser Spedition waren zur fraglichen Zeit in Deutschland unterwegs. Wer am Steuer saß, ist offen. Das Unfallopfer jedoch wurde lebensgefährlich verletzt und ist seither pflegebedürftig. Und das Gericht entschied – auch ohne genaue Daten muss die Spedition zahlen. Bettina Bachmann:
O-Ton: Das ist unerheblich, weil Sie als Unfallopfer können ja nicht auf dem Schaden sitzen bleiben, weil sich der Verursacher weigert, an der Aufklärung des Falles mitzuarbeiten. Also, wenn Sie nachweisen, es muss einer von Euren drei Lkws gewesen sein, liebe Spedition. Ihr seid also der Halter, nennt mir bitte den Fahrer. Und die Spedition weigert sich, dann können Sie Ihren Schadensersatzanspruch dennoch durchsetzen. – Länge 24 sec.
Den ganzen Fall zum Nachlesen und den passenden Verkehrsrechtsanwalt gibt es unter www.verkehrsrecht.de.
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