Werbung soll auch informieren, aber es gibt Regeln gegen den unlauteren Wettbewerb. Verbraucher dürfen nicht in die Irre geführt werden. Das liegt dann vor, wenn die Dauer der Rabattaktion oder die weiteren Bedingungen nicht klar erkennbar sind. So untersagte das Landgericht München I einem Möbelhaus die Werbung für sogenannte „Küchentage“.
Swen Walentowski vom Rechtsportal „anwaltauskunft.de“:
O-Ton: Es darf nicht ein Aktionstag als Blickfang beworben werden, wenn die Aktion länger dauert, weil umso mehr Druck wird ja aufgebaut, wenn jemand sagt: Nur an diesem Tag. Werbung darf nicht irreführend sein, der Verbraucher muss klar wissen, wo er sparen kann, wie lange er sparen kann und in welcher Höhe er sparen kann. – Länge 20 sec.
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