O-Ton: Zahnziehen kann gefährliche Körperverletzung sein

Wenn ein Arzt Zähne trotz Behandlungsalternativen zieht, dann kann es gefährliche Körperverletzung sein! Das Oberlandesgericht Karlsruhe verurteilte einen Zahnarzt der über mehrere Jahre hinweg seinen Patienten in 33 Fällen Zähne gezogen hatte, obwohl es andere Behandlungsmöglichkeiten gegeben hätte.

Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Das Gericht hat gesagt, es ist eine gefährliche Körperverletzung, weil ich ein gefährliches Werkzeug habe. Das Gericht hat ganz klar gesagt, die Instrumente, die ein Zahnarzt beim Zahnziehen benutzt, sind gefährliche Werkzeuge. Sie sing geeignet, gefährliche Wunden zuzufügen und echten Krankheitsverlauf auszulösen. Also: Schmerzhaft, offene Wunde, gefährliches Werkzeug – wir haben hier eine echte Qualifikation. Es liegt dann keine Körperverletzung, sondern eine gefährliche Körperverletzung vor. – Länge 20 sec.

Mehr Information zu dem Fall unter anwaltauskunft.de

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