Tag Archives: Anwalt

19Sep/11

O-Ton: Bei Hundestreit können beide Halter haften

 Bei Schadenersatz müssen Gerichte oft genau abwägen. So war es auch in diesem Fall: Zwei Hunde gerieten in Streit und waren nicht mehr zu bändigen. Dabei wurde auch eine Hundebesitzerin gebissen und war erst nach rund drei Monaten wieder arbeitsfähig.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über ein Urteil des Amtsgerichts München:

O-Ton: Insgesamt sei ein Schmerzensgeld von 2.500 Euro zwar angemessen, aber hier ist es ja so, dass die Schuldfrage nicht ganz geklärt ist. Es kam zwischen den beiden Hunden zu einer Rauferei, müsste sich also mindestens ein Fünftel die Frau selbst zurechnen lassen. Zumal von ihrem Hund eigentlich die erste Aggression ausging. Also ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 Euro. – Länge 20 sec.

Die ganze Geschichte zum Nachlesen gibt es unter anwaltauskunft.de

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16Sep/11

O-Ton + Magazin: Helmpflicht für Radler bei sportlicher Fahrweise

 Ein Rennradfahrer ist verpflichtet, einen Helm zu tragen. Wird er in einen Unfall verwickelt und verletzt, kann der fehlende Helm dazu führen, dass die Haftung für ihn höher gesetzt wird. Das kann sogar in dem Fall gelten, wenn er an dem Unfall gar nicht schuld war, weil er Vorfahrt hatte. So entschied das Oberlandesgericht München.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:.

O-Ton: Die Richter haben das damit begründet, dass ein sportlich ambitionierter Fahrer – ein Rennradfahrer – einen Helm tragen muss. Man hat ihm ein Mitverschulden angerechnet, dass er ohne Helm gefahren ist. Es war auch nachweisbar, dass dann, wenn er einen Helm getragen hätte, es nicht zu diesen schweren Verletzungen gekommen wäre. Und außerdem war deswegen auch ein Mitverschulden des Rennradfahrers gegeben, weil er sehr schnell gefahren ist. Er hätte auch, obwohl er Vorfahrt hatte, abbremsen müssen und noch einmal kurz die Verkehrslage peilen müssen. – Länge 30 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Helmpflicht für Radler bei sportlicher Fahrweise

Anmoderation: Ein Rennradfahrer ist verpflichtet, einen Helm zu tragen. Wird er in einen Unfall verwickelt und verletzt, kann der fehlende Helm dazu führen, dass die Haftung für ihn höher gesetzt wird. Das kann sogar in dem Fall gelten, wenn er an dem Unfall gar nicht schuld war. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Generell sollte Radfahrer immer mit einem Helm unterwegs sein:

O-Ton: Es ist erstens gefährlich, ohne Helm zu fahren, es schützt den eigenen Kopf und manchmal auch den eigenen Geldbeutel. – Länge 7 sec.

… sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Und gerade beim Geldbeutel gibt es ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts München:

O-Ton: SFX

In dem Fall war ein Radfahrer ohne Helm mit seinem Rennrad unterwegs. Er fuhr auf einem als Geh- und Radweg gekennzeichneten Weg und hatte zwar Vorfahrt, er stieß aber trotzdem mit einem VW-Bus zusammen. Der Radler verletzte sich erheblich, unter anderem am Kopf – und wollte nun Schadensersatz und Schmerzensgeld.

O-Ton: SFX

Doch die Richter entschieden: 40 Prozent des gesamten Schadens muss der Radfahrer mittragen – trotz Vorfahrt habe er eine Mitschuld. Bettina Bachmann:

O-Ton: Die Richter haben das damit begründet, dass ein sportlich ambitionierter Fahrer – ein Rennradfahrer – einen Helm tragen muss. Man hat ihm ein Mitverschulden angerechnet, dass er ohne Helm gefahren ist. Es war auch nachweisbar, dass dann, wenn er einen Helm getragen hätte, es nicht zu diesen schweren Verletzungen gekommen wäre. Und außerdem war deswegen auch ein Mitverschulden des Rennradfahrers gegeben, weil er sehr schnell gefahren ist. Er hätte auch, obwohl er Vorfahrt hatte, abbremsen müssen und noch einmal kurz die Verkehrslage peilen müssen. – Länge 30 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.

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16Sep/11

O-Ton + Magazin: Fahrerlaubnis freiwillig abgegeben? – Punkte in Flensburg bleiben!

 Man könnte meinen, dass Autofahrer, die ihren Führerschein freiwillig abgeben, auch von ihren Punkten in Flensburg „befreit“ werden. Das ist allerdings nicht automatisch so. So entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:.

O-Ton: Das Bundesverwaltungsgericht hat argumentiert, dass durch das Straßenverkehrsgesetz nur das Löschen von Punkten für den Fall des Entzugs der Fahrerlaubnis vorgesehen sei. Nicht jedoch für den Fall, dass der betroffene Fahrer die Fahrerlaubnis freiwillig zurück gibt. Und das Bundesverwaltungsgericht meinte auch, dass die beiden Fälle nicht vergleichbar seien, so dass die Regelung, wonach die Punkte dann gelöscht werden, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird, nicht auf den Fall der freiwilligen Rückgabe der Fahrerlaubnis übertragbar sei. – Länge 30 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Fahrerlaubnis freiwillig abgegeben? – Punkte in Flensburg bleiben!

Man könnte meinen, dass Autofahrer, die ihren Führerschein freiwillig abgeben, auch von ihren Punkten in Flensburg „befreit“ werden. Das ist allerdings nicht automatisch so. So entschied das Bundesverwaltungsgericht. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Dies ist ein Beispiel dafür, wie unterschiedlich die Dinge gesehen werden können. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:.

O-Ton: Das war ein langwieriges Verfahren und es ging um die Frage, ob dann auch die Punkte in Flensburg gelöscht werden müssen, wenn ein Fahrer freiwillig auf seine Fahrerlaubnis verzichtet. Die ihm also nicht durch die Fahrerlaubnisbehörde entzogen wird, sondern er freiwillig den Führerschein zurück gibt. – Länge 17 sec.

Begonnen hatte der Fall ganz simpel: Das Landratsamt verlangte von einem Autofahrer die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens, also den sogenannten Idiotentest. Zur Begründung hieß es: Der Mann habe zahlreiche Verkehrsverstöße begangen. Wenn der Test nicht vorgelegt werden könne, so die Behörde weiter, müsse man ansonsten von einer mangelnden Fahreignung ausgehen – dann werde die Fahrerlaubnis entzogen.

O-Ton: SFX

Der Fahrer sagte, er könne sich den Test nicht leisten – ihm fehle schlichtweg das Geld dafür. Außerdem müsse er ohnehin ein Fahrverbot antreten. Und er verzichtete deshalb auf seine Fahrerlaubnis und gab den Führerschein ab.

O-Ton: SFX

Danach besuchte er einen Kurs zur „Wiederherstellung der Kraftfahreignung“ und bekam später eine neue Fahrerlaubnis. Nach rund zwölf Monaten hatte er insgesamt 16 Punkte in Flensburg gesammelt – daraufhin flatterte ihm die Teilnahme an einem Aufbauseminar ins Haus. Und hier nun prallten zwei Meinungen aufeinander: Der Mann meinte, durch seinen Verzicht auf die Fahrerlaubnis seien die zuvor eingetragenen Punkte zu löschen gewesen. Die Vorinstanzen gaben ihm mit unterschiedlichen Begründungen Recht. Das Bundesverwaltungsgericht jedoch nicht. Bettina Bachmann:

O-Ton: Das Bundesverwaltungsgericht hat argumentiert, dass durch das Straßenverkehrsgesetz nur das Löschen von Punkten für den Fall des Entzugs der Fahrerlaubnis vorgesehen sei. Nicht jedoch für den Fall, dass der betroffene Fahrer die Fahrerlaubnis freiwillig zurück gibt. Und das Bundesverwaltungsgericht meinte auch, dass die beiden Fälle nicht vergleichbar seien, so dass die Regelung, wonach die Punkte dann gelöscht werden, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird, nicht auf den Fall der freiwilligen Rückgabe der Fahrerlaubnis übertragbar sei. – Länge 30 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

Absage

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16Sep/11

O-Ton: Gemeinde haftet nicht immer für Schlaglöcher

 Eine Gemeinde haftet nicht automatisch, wenn es durch ein Schlagloch am Straßenrand zu einem Unfall kommt. Entscheidend ist erstens die Verkehrsbedeutung der Straße und zweitens die Sicherheitserwartungen der Nutzer der Straße an deren Zustand. So entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht.
Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins über den Fall:

O-Ton: Ein Fahrer war mit seinem Motorroller auf einer Kreisstraße unterwegs, die ohne Fahrbahnmarkierung war und er musste einem entgegenkommenden Pkw ausweichen. Er fuhr da ans äußerste Ende der Fahrbahn. Dort war ein großes Schlagloch, er stürzte und erlitt Verletzungen. – Länge 18 sec

Das Unfallopfer ging leer aus. Der ganze Fall ist unter verkehrsrecht.de nachzulesen.

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16Sep/11

O-Ton: Fahrtenbuchauflage schon nach erstmaligem Verkehrsverstoß möglich

 Die Anordnung, ein Fahrtenbuch zu führen, ist bereits dann möglich, wenn der Fahrzeughalter seinen ersten Punkt in Flensburg erhält. Voraussetzung ist allerdings, dass die Behörde den Fahrzeugführer nicht feststellen kann. Das ist auch dann der Fall, wenn der Fahrer nicht innerhalb der für die Festsetzung des Bußgeldes geltenden Verjährungsfrist von drei Monaten ermittelt werden kann. So entschied das Verwaltungsgericht Trier.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Der Fahrzeughalter war damit nicht einverstanden, hat das Verwaltungsgericht angerufen. Aber das hat die Entscheidung des Landkreises bestätigt und gesagt: Auch wenn es nur einmal vorkam, dass der Fahrer aufgrund unterschiedlicher Aussagen nicht zu ermitteln ist, ist es gerechtfertigt, eine Fahrtenbuchauflage anzuordnen. – Länge 17 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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