Tag Archives: Briefkasten

13Mrz/12

O-Ton + Magazin: Keine Werbung gegen den Willen des Empfängers

 Wer keine Reklame von einer Firma erhalten will, muss dies nur dem werbenden Unternehmen direkt mitteilen. Ein Aufkleber „Werbung – nein danke“ am Briefkasten muss nicht sein. Das hat das Landgericht Lüneburg entschieden. Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein über die Begründung der Richter:

O-Ton: Die haben gesagt, das Unternehmen muss sich darauf einstellen, wenn der Mann keine Werbung haben möchte. Vielleicht möchte er ja von anderen Werbung haben. Deshalb ist er nicht verpflichtet, diesen Aufkleber anzubringen. Sondern das Unternehmen muss, wenn ihm ausdrücklich erklärt worden ist, dass die Person keine Werbung haben will, dann es das berücksichtigen. Wahrscheinlich muss derjenige, der die Werbung austrägt, eine Liste mitführen, wo er es nicht reinwerfen darf. – Länge 23 sec.

Mehr dazu unter www.anwaltauskunft.de.

O-Ton zum Download

Magazin: Keine Werbung gegen den Willen des Empfängers

Wer keine Reklame von einer Firma erhalten will, muss dies nur dem werbenden Unternehmen direkt mitteilen. Ein Aufkleber „Werbung – nein danke“ am Briefkasten muss nicht sein. Das hat das Landgericht Lüneburg entschieden. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Die Aufkleber gegen Werbung sind weit verbreitet. Weniger verbreitet ist es, nur vereinzelte Werbung haben zu wollen. In dem Fall war es so, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Vielleicht hat er ein Auswahlinteresse und sagt: Ich will nur von denen nicht und von denen dann schon. Dann ist er allerdings verpflichtet, von dem Unternehmen, von dem er keine Werbung im Briefkasten haben, dies auch mitzuteilen – am besten schriftlich. – Länge 13 sec.

Das hat unser Mann, der spätere Kläger auch getan.

O-Ton: SFX

O-Ton: Und in dem Fall, den hier das Landgericht Lüneburg entschieden hat, war es so, dass das Unternehmen gesagt hat: Na klar, wir werfen Dir keine Werbung mehr ein, wenn Du diesen Aufkleber anbringt. Da hat der Mann gesagt: Ich will keinen Aufkleber – ich möchte nämlich ab und zu mal Werbung haben, aber nicht von Euch! – Länge 13 sec.

Nach zwei weiteren vergeblichen Schreiben klagte der Mann. Swen Walentowski:

O-Ton: Mit Erfolg! Zwar erst in der zweiten Instanz, aber immerhin. Die haben gesagt, das Unternehmen muss sich darauf einstellen, wenn der Mann keine Werbung haben möchte. Vielleicht möchte er ja von anderen Werbung haben. Deshalb ist er nicht verpflichtet, diesen Aufkleber anzubringen. Sondern das Unternehmen muss, wenn ihm ausdrücklich erklärt worden ist, dass die Person keine Werbung haben will, dann es das berücksichtigen. Wahrscheinlich muss derjenige, der die Werbung austrägt, eine Liste mitführen, wo er es nicht reinwerfen darf. – Länge 28 sec.

Mehr dazu unter www.anwaltauskunft.de.

Absage.

Mgazin zum Download

###########################

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.

19Sep/11

O-Ton + Magazin: Unerlaubte Werbung – Vorgehen möglich

 Bringt jemand an seinen Briefkasten einen Hinweis an, dass er keine Werbung und auch keine kostenlose Zeitung wünsche, muss man sich daran halten. Wer trotzdem einen Werbeflyer einwirft, muss eine Unterlassungserklärung abgeben, ansonsten wird er verurteilt, bei einem erneute Einwurf ein Ordnungsgeld zu bezahlen – bis zu 250.000 Euro, entschied das Amtsgericht Heidelberg.
Rechtsanwalt Swen Walentowski, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins, über die juristische Betrachtung:

O-Ton: Ich habe nämlich meine Einwilligung entzogen, dass ich hier einen Prospekt haben will. Und daran muss sich gehalten werden. Und wenn das nicht der Fall ist, dann habe ich als Inhaber des Briefkasten den Anspruch, dass eine Unterlassungserklärung – und zwar eine strafbewehrte – abgegeben wird. Strafbewehrt heißt: Wenn Du das trotzdem machst, dann musst Du dafür zahlen. – Länge 19 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

Download O-Ton

Magazin: Unerlaubte Werbung – Vorgehen möglich

Anmoderation: Bringt jemand an seinen Briefkasten einen Hinweis an, dass er keine Werbung und auch keine kostenlose Zeitung wünsche, muss man sich daran halten. Wer trotzdem einen Werbeflyer einwirft, muss eine Unterlassungserklärung abgeben, ansonsten wird er verurteilt, bei einem erneute Einwurf ein Ordnungsgeld zu bezahlen. Hier ist der ganze Fall:

Beitrag:

O-Ton: Man kann sich wehren. Gegen unerlaubte Werbung kann man sich wehren. – Länge 5 sec.

…sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins. Und daher gilt: Wer einen Aufkleber mit der Aufschrift: „Bitte keine Werbung“ o.ä. am Briefkasten hat, darf auch keine entsprechenden Botschaften erhalten. Juristisch ist das so:

O-Ton: Ich habe nämlich meine Einwilligung entzogen, dass ich hier einen Prospekt haben will. Und daran muss sich gehalten werden. Und wenn das nicht der Fall ist, dann habe ich als Inhaber des Briefkasten den Anspruch, dass eine Unterlassungserklärung – und zwar eine strafbewehrte – abgegeben wird. Strafbewehrt heißt: Wenn Du das trotzdem machst, dann musst Du dafür zahlen. – Länge 19 sec.

So war es auch in diesem Fall: Die Werbung landete in einem Briefkasten, der eigentlich dafür tabu sein sollte. Also schickte der zu Unrecht mit Reklame belästigte Mann eine Unterlassungserklärung. Deren Wirkung verpuffte allerdings – sie wurde schlichtweg nicht unterzeichnet. Der Mann klagte vorm Amtsgericht Heidelberg – und bekam Recht. Swen Walentowski:

O-Ton: Denn ein Einwurf eines solchen Werbeflyers – wenn ich es vorher tatsächlich untersagt habe – ist eine Verletzung meines Persönlichkeitsrechts sowie eine Eigentums- und Besitzstörung. D.h. ich darf bestimmen, was in meinen Briefkasten kommt. Nämlich meine Post. Und da ich will, dass meine Post gefunden wird und nicht mein Briefkasten so voll ist, weil ich im Urlaub war, und der Briefträger nach zwei Wochen schon keine Post mehr bringen kann – weil der Briefkasten mit Werbeflyern voll ist. – Länge 27 sec.

Und das Gericht entschied: Wenn wieder unerlaubte Werbung eingeworfen werde, werde ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro fällig.
Wenn man sich gegen Werbung zu Wehr setzen will – oder auch für alle anderen Rechtsfälle – finden man Anwälte unter anwaltauskunft.de.

Absage

Download Magazinbeitrag

————————

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.