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25Jun/21

O-Ton: 45% der Kinderbetreuung – Elternteil bleibt unterhaltspflichtig

Ein Wechselmodell bei der Kindererziehung setzt voraus, dass die Eltern das Kind jeweils zu 50 Prozent betreuen. Eine Aufteilung 45% zu 55% ist kein Wechselmodell mehr, entschied das Berliner Kammergericht. In dem Fall ging es um den Unterhalt für die Tochter, die bei der Mutter lebt. Weiter