All posts by Reporter

30Mai/10

O-Ton7 WM Special – unentschuldigtes Fehlen

Antwort Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Wer blau macht, ist ganz schnell bei der roten Karte. Unerlaubtes Fernbleiben vom Arbeitsplatz kann ein Grund zur außerordentlichen fristlosen Kündigung sein. – Länge 15 sec.

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30Mai/10

O-Ton6: WM-Special – kurzfristiger Urlaub zur WM

Antwort Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft

O-Ton: Kurzfristiger Urlaub kann genauso beantragt werden, wie gesagt: Die betrieblichen Belange sind da immer wichtig. Wenn die beeinträchtig sind, kann der Arbeitgeber immer den Urlaub verweigern. Man muss nur wissen: Einen Anspruch auf stundenweise Urlaubsgewährung besteht nicht. Normalerweise müssen Urlaube tageweise genommen werden. Man kann nicht sagen: Ich hätte gern ab 15 Uhr Urlaub für drei Stunden. Immer Ausnahme: wenn der Arbeitgeber sich drauf einlässt. In manchen Bereichen ist es auch so, dass der Urlaub halbtageweise genommen werden kann. – Länge 30 sec.

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30Mai/10

O-Ton5: WM-Special – Urlaub für WM-Reise

Antwort Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft

O-Ton: Es wird wahrscheinlich kein Sommermärchen, sondern ein Wintermärchen. Wer aber seine dicke Jacke einpacken will und die Spiele live verfolgen will, der kann in den Urlaub fahren, wenn der Urlaub bereits genehmigt ist. Der Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, den vom Arbeitnehmer beantragten Urlaub zu gewähren, wenn nicht betriebliche Belange entgegenstehen. Wenn jetzt mehrere Mitarbeiter als der Betrieb verkraften kann in Urlaub wollen, dann kann der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange selbst entscheiden, wer fahren darf. – Länge 30 sec.

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30Mai/10

O-Ton4: WM-Special – LiveTicker im Büro

Antwort Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft

O-Ton: Grundsätzlich ist zu beachten, ob der Arbeitgeber generell die private Nutzung von Internet und E-Mail verboten hat. Ist dies der Fall, gilt dies auch während der WM. In den meisten Betrieben ist aber eine geringfügige E-Mail- und Internetnutzung zulässig oder wird zumindest geduldet. Das ist nicht ausdrücklich erlaubt, nicht ausdrücklich verboten, sondern man macht das einfach so nebenher. Aber wenn man jetzt den Liveticker verfolgt, dann ist problematisch, was noch als „geringfügig“, „im normalen Umfang“ oder „nicht übermäßig“ anzusehen ist. Man sollte daher aufpassen, dass man als Arbeitnehmer nicht die gelbe Karte bekommt, denn 90 Minuten Liveticker ist keine geringfügige Nutzung mehr. – Länge 50 sec.

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30Mai/10

O-Ton3: WM-Special – TV im Büro

Antwort Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft

O-Ton: Hier gilt ähnliches wie bei der Radioübertragung. Grundsätzlich kann von einer sinnvollen Arbeitsausübung während einer TV-Übertragung nicht mehr ausgegangen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich zunächst zusammensetzen und prüfen, ob die Arbeit – zumindest für einige Bereiche – während einer Spielübertragung unterbrochen werden kann. Gegebenenfalls könnte auch ein Notdienst eingesetzt werden. Kommt es nicht zu einer Einigung, besteht grundsätzlich Arbeitspflicht. – Länge 30 sec.

 

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