Category Archives: O-Töne / Radiobeiträge

02Dez/10

O-Ton + Magazin: Auf das Kleingedruckte kommt es an

Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Der Sohn sollte Bezugsberechtigter sein und er war also namentlich im Vertrag und im Versicherungsschein angegeben. Kurz vor dem Tod hat die Mutter offensichtlich ihre Meinung geändert und hat das Bezugsrecht auf ihre Tochter abgeändert. – Länge 15 sec.

Die Versicherung zahlte an die Tochter, die nur den Originalversicherungsschein vorlegte – zu Recht, so das Gericht. Der Sohn ging leer aus.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

Magazin: Auf das Kleingedruckte kommt es an

Die Auszahlung einer Versicherungssumme kann für die Erben mit einem warmen Geldregen verbunden sein. Auf das Wörtchen „kann“ kommt es dabei an. Denn die Allgemeinen Versicherungsbedingungen enthalten bestimmte Klauseln dazu, was bei der Auszahlung vorgelegt werden muss.

Beitrag:

Generell ist die Situation so, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Viele Menschen gehen ganz schön schludrig mit den Versicherungsscheinen um. Sie wissen gar nicht, wo sie die aufbewahren. Das ist aber ein Inhaberpapier. D.h. derjenige, der mit dem Versicherungsschein aufläuft – egal, was da drauf steht – der wird auch begünstigt und ausbezahlt. – Länge 10 sec.

Und das war genau die Situation in dem Fall, den das Landgericht Dortmund zu entscheiden hatte: Da stritten sich zwei Geschwister, deren Mutter zwei Lebensversicherungen abgeschlossen hatte:

O-Ton: Der Sohn sollte Bezugsberechtigter sein und er war also namentlich im Vertrag und im Versicherungsschein angegeben. Kurz vor dem Tod hat die Mutter offensichtlich ihre Meinung geändert und hat das Bezugsrecht auf ihre Tochter abgeändert. – Länge 15 sec.

Das hat die Versicherung auch so bestätigt. Und nach dem Tod der Mutter bekam die Tochter dann das Geld.

O-Ton: Der Sohn sagt: Moment! Im Vertrag stehe ich aber drin und eigentlich hätte ich Begünstigter sein müssen. Versicherung, Du hättest an mich zahlen müssen – ich will jetzt von Dir ebenfalls Geld haben. Aber in den Versicherungsbedingungen stand auch drin: Auf Vorlage des Versicherungsscheines kann die Versicherung bezahlen. Das hat sie getan, hat rechtmäßig ausbezahlt und der Sohn bekommt das Geld nicht. – Länge 20 sec.
 
Und das Gericht hat dies so bestätigt. In solchen Fällen kann ein Anwalt helfen, das Kleingedruckte „zu übersetzen“, rät Swen Walentowski:

O-Ton: Die Änderung des Bezugsrechts von einem Nachkommen auf den anderen musste der Versicherung auch nicht ungewöhnlich erscheinen. So etwas passiert, auch Testamente werden geändert. Es gab also überhaupt keinen Anhaltspunkt für die Versicherung, hier das kritisch zu hinterfragen. – Länge 13 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen und den passenden Experten in der Nähe findet man  unter anwaltauskunft.de.

Absage.

 

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01Dez/10

O-Ton + Magazin: Kaufhaus haftet nicht bei Spielecken-Verletzungen

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein.

O-Ton: Es gilt grundsätzlich bei Kindern unter drei Jahren eine erhöhte Sorgfaltspflicht der Eltern oder der für die Sorgfalt beauftragten Personen. An die Stelle der Aufsichtspflicht der Eltern tritt nicht die Verkehrssicherungspflicht des Kaufhauses. D.h. der Mutter hätte klar sein können, dass ein Kind nicht allein eine Leiter gefahrlos hochlaufen kann, sondern sie hätte einschreiten müssen, als sie die Gefahr erkannt hat und nicht erst dann, als es zu spät war. – Länge 20 sec.

Mehr Informationen dazu unter anwaltauskunft.de.

Absage.

Magazin: Kaufhaus haftet nicht bei Spielecken-Verletzungen

Zur Vorweihnachtszeit sind die meisten Kaufhäuser gut besucht. Damit die Eltern entspannt einkaufen können, befinden sich in Kinderabteilungen häufig Spielecken. Dort müssen die Kaufhausbetreiber zwar dafür Sorge tragen, dass die Kinder sich nicht verletzen. Die Aufsichtspflicht der Eltern müssen sie aber nicht übernehmen, entscheid das Landgericht Itzehoe.

Beitrag.

Süßer die Glocken nie klingen – ebenso wie die Kassen in der Vorweihnachtszeit.  

O-Ton: SFX

Doch der Fall war gar nicht so besinnlich. Dabei begann alles ganz harmlos. Eine Frau ging mit Freundin und eineinhalb Jahre altem Sohn zum Shoppen. Der Kleine eroberte sofort die Spielecke, erzählt Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein.

O-Ton: Dort stand allerdings auch eine Rutsche, mit Handlauf und zwei Meter hoch. Der Boden unter der Leiter war nicht weiter abgedämmt, sondern nur der Auslauf der Rutsche, damit man dort gefahrlos runterrutschen konnte. – Länge 10 sec.

Nun kam was kommen musste: Der kleine Weltentdecker fiel von der Leiter und landete sehr unsanft auf dem Boden. Er verletzte sich schwer – und seine Mutter verlangte für ihn ein angemessenes Schmerzensgeld, mindestens 7.000 Euro, sowie Schadensersatz.

O-Ton: SFX

Allerdings: So weit wollte das Kaufhaus seiner Kundin doch nicht entgegen kommen – also traf man sich vor Gericht. Und die Richter gaben dem Shoppingtempel Recht:

O-Ton: Das Kaufhaus muss nicht zahlen. Natürlich hat das Kaufhaus eine Verkehrssicherungspflicht. D.h. es muss dafür sorgen, dass die Besucher des  Kaufhauses nicht geschädigt werden. Insbesondere gilt eine erhöhte Verkehrssicherungspflicht, wenn es um Kinder geht. Aber hier handelt es sich um eine TÜV-Rutsche, mit Handlauf und allem, und dass man den Auslaufbereich dann abgefedert hat, war ausreichend. – Länge 18 sec.

Denn immerhin sind die Eltern auch in der Pflicht, auf ihre Sprösslinge aufzupassen. Swen Walentowski:

O-Ton: Es gilt grundsätzlich bei Kindern unter drei Jahren eine erhöhte Sorgfaltspflicht der Eltern oder der für die Sorgfalt beauftragten Personen. An die Stelle der Aufsichtspflicht der Eltern tritt nicht die Verkehrssicherungspflicht des Kaufhauses. D.h. der Mutter hätte klar sein können, dass ein Kind nicht allein eine Leiter gefahrlos hochlaufen kann, sondern sie hätte einschreiten müssen, als sie die Gefahr erkannt hat und nicht erst dann, als es zu spät war. – Länge 20 sec.

Mehr Informationen dazu unter anwaltauskunft.de.

Absage.

 

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01Dez/10

O-Ton: Umzug bei Schimmel

Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Das Gericht hat gesagt, nach Aussage der Vermieter sei trotz Renovierungsversuchen mehrfach Schimmel in der alten Wohnung aufgetreten. Die Tochter war krank. Daraus ergebe sich eine Umzugsnotwendigkeit und somit eine gesetzliche Verpflichtung der ARGE, die Kosten der neuen, teureren Unterkunft auch zu zahlen. – Länge 14 sec.

Mehr Informationen unter www.anwaltauskunft.de.

 

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26Nov/10

O-Ton + Magazin: Wege zu mehr Lebensqualität

Ingo Kailuweit, Vorstandschef der KKH-Allianz:

O-Ton:

Hier ist nun besonders die Politik am Zug, um die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen.

Magazin: Wege zu mehr Lebensqualität

Die Schlagzeilen, die im Zusammenhang mit dem Gesundheitswesen täglich zu lesen sind, sind selten positiv. Da ist von „Gefahr für Patienten“ die Rede, der Tod lauert angeblich im Krankenhaus und „Krankenkassen sehen höhere Belastungen für Versicherte“. Wie kommt man raus aus dem Dilemma?

Text:

Der Begriff Hochnutzer ist wohl einer der weniger Begriffe, die es in Wikipedia noch nicht gibt. Sicher wird dies aber bald der Fall sein. Denn unter Hochnutzern verstehen Krankenkassen die Patienten, die durch ihre Leiden hohe Kosten hervor rufen. Ingo Kailuweit, Vorstandschef der KKH-Allianz:

O-Ton:

Gewaltige Kosten, meist hervorgerufen durch Herzkreislauf-Krankheiten oder Depressionen. Davon sind nicht nur ältere Menschen betroffen:

O-Ton:

Unterm Strich – so die Forderung – muss die Betreuung der Patienten besser werden. Beispiel: Chronische Schmerzen können beim Spezialisten besser behandelt werden als beim Hausarzt. Dafür aber muss es genügend Experten geben. Ihre Zahl ist dagegen in den letzten Jahren weitgehend konstant geblieben, die der Patienten wächst ständig. Ingo Kailuweit:

O-Ton:

Hier ist nun besonders die Politik am Zug, um die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen.

 

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25Nov/10

O-Ton: Winterreifenpflicht kommt

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein, über die Regelung in Österreich:

 

O-Ton:

Weitere Informationen dazu und zu Regelungen in anderen europäischen Ländern gibt es hier unter  davblog.de.

 

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