Category Archives: O-Töne / Radiobeiträge

02Nov/10

O-Ton-Paket VDA: Autoindustrie lässt Krise schneller hinter sich

Auch die Inlandsnachfrage stieg demnach. „Für das Jahr 2010 erwarten wir auf dem deutschen PKW-Markt ein Volumen von knapp über 2,9 Millionen Einheiten“, prognostizierte Wissmann.

Wissmann sieht in dem gewachsenen Absatz auch den Erfolg kontinuierlicher Investitionen in die Forschung: „Die deutsche Automobilindustrie hat im Jahr 2009, im Jahr der schlimmsten Krise, insgesamt die Ausgaben für Forschung und Entwicklung um 4,4 Prozent auf 20,9 Milliarden Euro gesteigert.“

Erstmals lag der durchschnittliche CO2-Wert der in Deutschland neu zugelassenen PKW deutscher Konzernmarken im September 2010 mit 149,9 g/km CO2  unter der 150-Gramm-Grenze, insgesamt vier Prozent niedriger als im Vorjahresmonat.

Wissmann lobte die Anstrengungen der deutschen Hersteller, die mit ihren Modellen im Inland einen Marktanteil von rund 70 Prozent erreicht hätten. Dabei habe sich auch der Anteil von kraftstoffeffizienten und sauberen Diesel-Pkw-Neuzulassungen wieder deutlich erholt und liege jetzt über der 40-Prozent-Marke.

O-Ton-Paket Matthias Wissmann (ca. 6´) hier zum  kostenlosen Download

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29Okt/10

O-Ton-Paket: Nach BGH-Urteil Sieg für Hartplatzhelden vor Gericht

Geklagt hatte der Württembergische Fußballverband gegen den Betreiber der Internetseite hartplatzhelden.de. Dies ist ein durch Werbeeinnahmen finanziertes Internetportal, in das Besucher von Amateurfußballspielen selbst aufgenommene Filme einstellen können. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft mit den Einzelheiten:

O-Ton-Paket

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29Okt/10

O-Ton: Blutprobe auch ohne richterliche Anordnung als Beweismittel nutzbar

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins, über den weiteren Verlauf:

O-Ton: Daraufhin hat die Polizei eine Blutentnahme angeordnet. Und da kam dann raus: 1,59 Promille. Und die Polizei hat eben nicht den Richter gefragt, nicht die richterliche Anordnung eingeholt, weil sie der Meinung war, dass die Blutentnahme ohne richterlichen Beschluss angeordnet werden musste, denn das Ergebnis der Blutentnahme ändert sich ja, je mehr Zeit vergeht, bis das Blut entnommen wird. – Länge 24 sec.

Weitere Informationen zu diesem Fall unter www.verkehrsrecht.de.

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29Okt/10

O-Ton + Magazin: Eintrag in Flensburg gelöscht – heißt auch gelöscht

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Ein Autofahrer war im Mai 2009 ein Blutalkoholwert von 0,63 Promille erwischt worden. Daraufhin hat die Verkehrsbehörde eine MPU angeordnet – und zwar mit der Begründung: Der Autofahrer sei ja bereits im Januar 2007 bei einer Alkoholfahrt erwischt worden. Dagegen hat er sich erfolgreich vor dem Oberverwaltungsgericht  Rheinland-Pfalz gewehrt. Und zwar deswegen, dass die erste Eintragung im Verkehrszentralregister in Flensburg vor zwei Jahren gelöscht worden war. D.h. die Behörde durfte darauf, bei der Beurteilung zur Anordnung einer MPU nicht mehr zurückgreifen. Denn: Was einmal im Verkehrszentralregister gelöscht worden ist, darauf kann die Behörde nicht mehr rekurrieren. – Länge 38 sec.

Mehr Informationen dazu gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

 

Magazin: Eintrag in Flensburg gelöscht – heißt auch gelöscht

Wenn eine Eintragung über eine Alkoholfahrt im Verkehrszentralregister gelöscht ist, dann hat sich der Betroffene im Sinne der Verkehrssicherheit bewährt. Der Eintrag kann daher nicht später wieder für eine Beurteilung herangezogen werden. So entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.

Beitrag:

Der Fall begann eigentlich ganz harmlos – mit ein, zwei Bierchen. Nur: Danach sollte man sich nicht mehr ans Steuer setzen. Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Ein Autofahrer war im Mai 2009 ein Blutalkoholwert von 0,63 Promille erwischt worden. Daraufhin hat die Verkehrsbehörde eine MPU angeordnet – und zwar mit der Begründung: Der Autofahrer sei ja bereits im Januar 2007 bei einer Alkoholfahrt erwischt worden. – Länge 15 sec.

Damals waren es 0,77 Promille. Aber – Moment mal, sagte da unser Autofahrer – das ist doch jetzt über zwei Jahre her, der Eintrag in Flensburg müsste doch gelöscht sein.

O-Ton: SFX

Der Autofahrer ging erst zum Anwalt, danach vor Gericht. Allerdings in der ersten Instanz unterlag er – und zog vor das Oberverwaltungsgericht. Denn: Wenn der Eintrag in Flensburg gelöscht ist, darf er doch nicht wieder herangezogen werden.

O-Ton: Dagegen hat er sich erfolgreich vor dem Oberverwaltungsgericht  Rheinland-Pfalz gewehrt. Und zwar deswegen, dass die erste Eintragung im Verkehrszentralregister in Flensburg vor zwei Jahren gelöscht worden. D.h. die Behörde durfte darauf, bei der Beurteilung zur Anordnung einer MPU nicht mehr zurückgreifen. Denn: Was einmal im Verkehrszentralregister gelöscht worden ist, darauf kann die Behörde nicht mehr rekurrieren. – Länge 23 sec.

Im Sinne der Verkehrssicherheit habe sich der Mann bewährt, entschieden die Richter. Ein Entzug des Führerscheins komme auf der Grundlage dieses Gutachtens nicht in Betracht. Bettina Bachmann:

O-Ton: Was gelöscht ist, ist gelöscht und kann nicht mehr für die Anordnung einer MPU herangezogen werden. – Länge 5 sec.

Mehr Informationen dazu gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.

 

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28Okt/10

O-Ton: Bundestag beschließt längere AKW-Laufzeiten

Die Energiedebatte der letzten Tage und Wochen war von vielen Protesten begleitet, auch noch direkt am Tag der Abstimmung. Aber es gibt auch Befürworter des Energiekonzepts, da auch neue Leitungen gebaut werden sollen, um beispielsweise aus Windenergie gewonnenen Strom von den Küsten zu den Verbrauchern zu transportieren. Rudolf Sonnemann, Vorsitzender der Geschäftsführung von Stiebel Eltron:

 

O-Ton:

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