Category Archives: O-Töne / Radiobeiträge

05Okt/09

O-Ton + Gespräch: Feuersprung kein Haftpflichtfall

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Die Bundesrichter haben entschieden, dass der Halter des ersten Fahrzeugs, also das, das angezündet wurde, den trifft ja kein Verschulden. Der hat ja gar nichts gemacht, warum soll er jetzt dafür zahlen. Der zweite Punkt ist: Anders bei Autos, die in der Straße unterwegs sind, die fahren – von denen geht ja immer eine gewissen Gefahr aus. Das nennt man die Betriebsgefahr eines Fahrzeugs. Aber wenn ein Fahrzeug geparkt ist, gibt es auch nicht diese Betriebsgefahr. Also auch aus diesem Gesichtspunkt scheidet eine zumindest denkbare Mithaftung aus. – Länge 30 sec.

Alle Informationen zu diesem Fall und zum passenden Anwalt in der Nähe findet man unter www.anwaltauskunft.de

Kollegengespräch: Bei Feuersprung kein Haftpflichtschaden

Es kommt immer wieder vor, dass nachts Autos in Großstädten brennen. Während die angezündeten Fahrzeuge bei einer Vollkasko-Versicherung wieder ersetzt werden, wird darüber gestritten: Wer kommt für den Schaden an Autos auf, auf die die Flammen übergreifen? Damit hat sich der Bundesgerichtshof beschäftigt, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

Kollegengespräch.

Alle Informationen zu diesem Fall und zum passenden Anwalt in der Nähe findet man unter www.anwaltauskunft.de

 

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O-Ton und Kollegengespräch (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

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04Okt/09

O-Ton + Magazin: Vorsicht bei Stadtplanausschnitten

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Das passiert sehr oft, man kennt das. Geschäftsleute, aber auch Privatleute, haben so Stadtplanausschnitte von irgendwelchen Kartographieverlagen auf der Homepage, die laden sie herunter und stellen sie auf die eigene Homepage, um beispielsweise den Weg zum Laden für den Kunden zu erleichtern. Aber das ist oft nicht erlaubt und führt zur Zahlungspflicht von Lizenzgebühren und womöglich auch Schadensersatz. – Länge 20 sec.

So urteilte auch das Landgericht München, Informationen dazu finden sich unter www.anwaltauskunft.de.

Magazin: Vorsicht bei Stadtplanausschnitten im Internet

Wer eine eigene Homepage betreibt, sollte genau wissen, was er da veröffentlicht. Sind es fremde Inhalte, sollte man die Genehmigung des Eigentümers haben. So ging es auch Münchner Wirtsleuten, die mit einem Ausschnitt aus einem Stadtplan den Besuchern ihrer Seite die Orientierung – und den Weg zur Theke – erleichtern wollten.

Beitrag:

Durst ist schlimmer als Heimweh – darum sollten die trockenen Kehlen nicht lange nach dem Weg suchen müssen, sagten sich die Wirtsleute. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Das passiert sehr oft, man kennt das. Geschäftsleute, aber auch Privatleute, haben so Stadtplanausschnitte von irgendwelchen Kartographieverlagen auf der Homepage, die laden sie herunter und stellen sie auf die eigene Homepage, um beispielsweise den Weg zum Laden für den Kunden zu erleichtern. Aber das ist oft nicht erlaubt und führt zur Zahlungspflicht von Lizenzgebühren und womöglich auch Schadensersatz. – Länge 20 sec.

O-Ton: SFX

Und genauso war es in diesem Fall – die Kneipe lag sehr prominent in München, am Marienplatz. Und während die Wirtschaft gut lief, konnte man das von den Betreibern nicht mehr sagen:

O-Ton: Die hatten sich mittlerweile ordentlich verkracht. Aber auf der eigenen Homepage war ein Stadtplanausschnitt, wie man am besten zu dem Lokal gelangt. Die Homepage lief auf den Namen der Frau, die Gaststätte auf den Namen des Mannes und beide waren sich nicht mehr Freund. – Länge 17 sec.

Sie schoben sich die Sache mit dem Stadtplanausschnitt gegenseitig in die Schuhe. Die Richter stellten dann erst einmal klar: Der umstrittene Ausschnitt ist eine Urheberrechtsverletzung, dafür muss gezahlt werden. Swen Walentowski.

O-Ton: Den Richtern wurde das dann zu bunt, wer wann mit wem was abgesprochen hatte. Sie nahmen einfach beide in die Haft und verurteilten sie zu Schadensersatz und im Übrigen mussten sie eine Lizenzgebühr für die Nutzung dieses Ausschnittes in der Vergangenheit bezahlen. – Länge 13 sec.

Informationen dazu finden sich unter www.anwaltauskunft.de. Dort oder unter 01805/181805 findet man auch den passenden Anwalt für alle Fälle, nicht nur für Streitigkeiten beim Urheber- und Internetrecht.

Absage

 

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04Okt/09

O-Ton + Magazin: „Stinkendes“ Schlafzimmer

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über die Entscheidung, bei der auch der komplette Kaufpreis von 6.200 Euro erstattet werden musste.

O-Ton: Die Richter haben gesagt: Der Käufer durfte das, der durfte zurück treten und kriegt sein Geld zurück. Weil 13 Monate nach der Anlieferung ging von den Möbeln immer noch ein störender Geruch aus. Das ist natürlich besonders ärgerlich in einem Schlafzimmer. In stinkenden Möbeln schläft es sich nicht gut, daher sind die Möbel mangelhaft und jeder Käufer kann erwarten, dass nach einer gewissen Zeit die Möbel geruchsneutral sind, wenn sie es nicht schon seit Anfang an sind. – Länge 25 sec.

Alle Informationen zu diesem Fall findet man unter www.anwaltauskunft.de.

Magazin: „Stinkendes“ Schlafzimmer kann zurückgegeben werden

Schlafzimmermöbel, die auch mehr als ein Jahr nach dem Kauf immer noch einen unangenehmen Chemikaliengeruch verströmen, können zurückgegeben werden. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten unabhängig von der Frage, ob die Gerüche auch gesundheitsschädlich sind. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg.

Beitrag:

O-Ton: Man kann immer Dinge, die man kauft, reklamieren, wenn sie einen Mangel haben. Ob sie einen Mangel haben, muss oft festgestellt werden. Mangel ist beispielsweise, wenn die Sachen nicht richtig funktionieren oder aber – und hier ein ganz interessantes Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg – wenn die Schlafzimmermöbel nach über einem Jahr immer noch stinken. – Länge 17 sec.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. 6.200 Euro kostete die Einrichtung des besagten Schlafzimmers. Allein – es wollte sich kein himmlischer Schlaf einstellen und eine sogenannte Raumluftanalyse brachte es an den Tag:

O-Ton: Das heißt, es roch noch nach Klebstoff, womöglich nach Farbe oder ähnlichem. Also in dem Holz war irgendetwas drin. Es war Pressholz wahrscheinlich und da hat der Kleber halt noch gerochen. – Länge 8 sec.

O-Ton: SFX

Daraufhin traten die Käufer vom Kauf zurück und wollte nun das Geld für das Schlafzimmer erstattet bekommen. Mit Erfolg! Swen Walentowski.

O-Ton: Die Richter haben gesagt: Der Käufer durfte das, der durfte zurück treten und kriegt sein Geld zurück. Weil 13 Monate nach der Anlieferung ging von den Möbeln immer noch ein störender Geruch aus. Das ist natürlich besonders ärgerlich in einem Schlafzimmer. In stinkenden Möbeln schläft es sich nicht gut, daher sind die Möbel mangelhaft und jeder Käufer kann erwarten, dass nach einer gewissen Zeit die Möbel geruchsneutral sind, wenn sie es nicht schon seit Anfang an sind. – Länge 25 sec.

Alle Informationen zu diesem Fall findet man unter www.anwaltauskunft.de. Dort kann man auch mit nach dem passenden Anwalt „ganz feiner Nase“ suchen.

Absage.

 

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O-Ton und Magazinbeitrag (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

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20Sep/09

Sat.1 – O-Ton-Paket: Andrea Nahles/Markus Söder

Vor dem Hintergrund der klaren Koalitionsaussage der FDP zugunsten der Union sagte SPD-Vizechefin Andrea Nahles in der Sat.1-Sendung, sie halte die Absage an die Ampel nicht für endgültig. „Ja, ich nehme das zur Kenntnis. Aber ich sage auch: Jetzt ist ja die Zeit, wo jede Partei für sich kämpft, versucht das zu tun, was die meisten Stimmen bringt. So werte ich das“, unterstrich Nahles.

O-Töne frei zur Verwendung bei Nennung der Quelle: „Ihre Wahl! Die Sat.1-Arena“

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17Sep/09

O-Ton: „Verkaufslackierung“ ist kein Mangel

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Die technisch einwandfreie Neulackierung eines Wagens stellt für sich allein keinen Mangel des Fahrzeugs dar. Etwas anderes ist es, wenn Sie da Unfallschäden mit kaschieren wollen. Aber wenn es lediglich Kratzer, Parkdellen und Steinschläge sind, die Sie überlackieren lassen, dann ist das Fahrzeug nicht mangelhaft, wenn es neu lackiert worden ist. – Länge 20 sec.

Dieser Auffassung hat sich mittlerweile auch der Bundesgerichtshof angeschlossen. Weitere Infos dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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