Der Schutz schwangerer Arbeitnehmerinnen ist hoch – eine Schwangerschaft bei Abschluss eines Arbeitsvertrages muss in der Regel nicht offengelegt werden. Gilt dies auch für befristete Arbeitsverträge? Ja, entschied das Arbeitsgericht Gera.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:
1. Fragen nach der Schwangerschaft im Bewerbungsgespräch sind tabu, oder?
2. Gilt dies auch bei befristeten Stellen?
3. Aber vor Gericht ist der Chef gescheitert?
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