O-Ton: Beim Elterngeld werden alle Einkünfte berechnet

Welche Einkünfte werden beim Elterngeld berücksichtigt? Auch Zinseinkünfte gehören dazu, können hoch sein, so das Sozialgericht München. In dem Fall hatte die Behörde den Antrag der auf Elterngeld abgelehnt. Das gemeinsame zu versteuernde Einkommen lag einschließlich der Einkünfte aus Kapitalvermögen über der Grenze von 300.000 Euro.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Das Gericht hat gesagt: Auch Zinsmillionäre sind betroffen, weil die Kapitaleinkünfte zu versteuern sind. Zwar nicht als berufliches Einkommen, sondern als Kapitaleinkommen. Und deshalb wird das auch bei der Berechnung und der Prüfung, ob man einen Anspruch auf Elterngeld hat, berücksichtigt. – Länge 20 sec

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