O-Ton: Flug über Krisengebiete rechtfertigt keine Stornierung

 Die Tragödie um die malaysische Passagiermaschine in der Ostukraine verunsichert viele Flugreisende. Doch das Überfliegen von Krisengebieten rechtfertigt noch keine Gratis-Stornierung, eine diffuse Angst, dass da möglicherweise etwas passieren könnte, reicht den Gerichten als Grund nicht aus.

Allerdings könnte die jüngste Tragödie für ein Umdenken sorgen, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Hier würden die Gerichte wahrscheinlich anders urteilen. Hier gibt es eine konkrete Gefahr, diese Gefahr hat sich auch realisiert durch diesen tragischen Abschuss. Hier muss ich als Fluggesellschaft damit rechnen, dass meine Passagiere, die nicht über die Ukraine fliegen wollen und deshalb stornieren, dies auch kostenfrei können – nämlich ohne Stornogebühren. – Länge 20 Sekunden.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de

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