Für die Berechnung des Unterhalts müssen Unterlagen eigentlich vollständig sein, es gibt aber Ausnahmen. Wichtig ist die Aussagekraft. In dem Fall, den das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied, reichten acht Lohnabrechnungen und drei Kontoauszüge, aus denen Zahlungen an die Kinder hervorgingen.
Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
O-Ton: Wer Unterhalt zahlen muss, ist auch verpflichtet, seinen Verdienst nachzuweisen. Normalerweise gibt man einfach die letzten zwölf Verdienstbescheinigungen ein. Das haben nicht immer alle zur Verfügung. Bei Gericht ging es um die Frage, ob auch acht reichen. Da hat das Gericht gesagt: Ja acht Bescheinigungen reichen auch, es gab auch noch ein paar Kontoauszüge, wenn aus diesen Bescheinigungen das Jahresgehalt und das durchschnittliche Monatsgehalt berechnet werden kann. – Länge 20 sec
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de