In der Regel kann der Arbeitgeber seine Mitarbeiter anweisen, einheitliche Dienstkleidung zu tragen. Weigert sich ein Mitarbeiter auch trotz Abmahnung weiter, diese zu tragen, ist das Grund für eine Kündigung.
So entschied Arbeitsgericht Cottbus.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:
O-Ton:
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