Wer am Rosenmontag durch umherfliegende Kamelle verletzt wird, hat in der Regel keinen Anspruch auf Schadensersatz. Das Werfen von Süßigkeiten ist erwünscht, entschieden bereits mehrere Gerichte. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
O-Ton: Das Gleiche gilt beispielsweise beim Abfeuern von Konfettikanonen, da kann ich hinterher auch nicht sagen: „Boah, das war laut, ich habe jetzt einen Hörschaden“. Das weiß man, dass das da ist! Und wenn ich das weiß und trotzdem da hin gehe, dann bin ich auch dafür verantwortlich. – Länge 19 sec.
Mehr Informationen dazu unter anwaltauskunft.de.
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