Die Parkzonen in den Städten werden immer mehr ausgeweitet. Da freut sich manch einer, wenn die Parkautomaten defekt sind. Doch Vorsicht! Kostenlos darf man trotzdem nicht parken, sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Ja, man darf sich nicht zu früh freuen. Denn erstens können Sie nicht nur zum ersten Automaten gehen, sondern Sie müssen auch die anderen Automaten im Umkreis des Parkplatzes abklappern, um zu schauen, ob die wirklich nicht funktionieren. Sollte es dann wirklich so sein, dass alle Parkautomaten nicht funktionieren, dann müssen Sie – und das dürfen Sie nicht vergessen – eine Parkscheibe einlegen. Und dann gilt auch, wenn die Automaten nicht funktionieren, nur die zulässige Höchstparkdauer. – Länge 25 sec.
Weitere Informationen dazu unter Verkehrsrecht.de.
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