Immer wieder stellt sich die Frage, ob eine Kfz-Versicherung oder eine private Haftpflicht zahlen muss, wenn Schäden durch den „Gebrauch des Autos“ entstehen. Oftmals bleibt man in solchen Fällen gänzlich auf dem Schaden sitzen. So auch in einem Fall, den das Amtsgericht München zu entscheiden hatte. Dabei hatte der Fahrer seinen Sitz nach hinten geschoben und dadurch einen Laptop zerquetscht.
Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins – wer haftet in diesem Fall?
O-Ton: In dem Fall – niemand! Denn weder die Kfz-Haftpflichtversicherung war dazu verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, noch die die private Haftpflichtversicherung des Autofahrers. Denn diese enthielt eine sogenannte „kleine Kraft-Luft-Wasserfahrzeug“-Klausel. Danach sind solche Schäden nicht versichert, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs entstehen. – Länge 23 sec.
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