Tag Archives: Auto

11Sep/23

O-Ton: Autofahrer dürfen Smartphones während der Fahrt umlegen

Wer während der Fahrt sein Smartphone lediglich umlagert – beispielsweise um es vor Schäden zu schützen – begeht keinen sogenannten „Handyverstoß“. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgericht Karlsruhe. In dem Fall sollte ein Autofahrer 250 Euro zahlen, aber nach seinen Angaben hielt er das Telefon nur in der Hand und sprach über die Freisprecheinrichtung. Weiter

14Aug/23

O-Ton + Magazin: Unfall durch ein Kind – Mutter muss haften

Ein tragischer Unfall in Norddeutschland: Ein kleiner Knirps wird nach einer Familienfeier ins Auto gebracht, die Fahrt soll gleich nach Hause gehen. Die Mutter geht noch einmal zurück ins Haus – der Kleine startet den Wagen und verletzt seine Oma schwer. Vor dem Oberlandesgericht Oldenburg wollte die Krankenkasse der Großmutter die Behandlungskosten von der Mutter des Kindes ersetzt bekommen. Und die Kasse bekam Recht. Weiter

08Aug/23

O-Ton: Videoaufzeichnung eines Unfalls durch eine stationäre Kamera ist nicht verwertbar

Ein Video eines Verkehrsunfalls, das mittels einer stationären Kamera an einem Haus aufgezeichnet wurde, kann in einem Prozess nicht verwertet werden. Dem steht der Datenschutz entgegen. Das Amtsgericht Geilenkirchen entschied so. In dem Verfahren wollte ein Mann Schadensersatz für seinen beschädigten Pkw, den ein Lastwagen gestreift hatte. Doch der entsprechende Film, der dies zeigen sollte, wurde vom Gericht abgelehnt. Weiter

04Aug/23

O-Ton: Wann zahlt die Versicherung bei gestohlenen Autoteilen?

Wer einen Versicherungsfall geltend machen möchte, muss genau darlegen, welche versicherten Teile seines Fahrzeugs entwendet wurden. Vereinfacht gesagt, es reicht nicht aus, einfach nur einen Diebstahl zu behaupten. Man muss genau erklären können, was gestohlen wurde und warum diese Teile versichert sein sollten. Weiter

13Jul/23

O-Ton: „Cash & drive“: Keine Selbstabholung bei ausbleibender Miete

Man kann sein Auto im Pfandleihhaus abgeben und es quasi zurück mieten. Dieses „cast and carry“-Modell nutzte auch eine Dame, sie kam dann aber mit den Raten in Verzug. Der Vertragspartner holte sich daraufhin das Auto zurück – zu Unrecht, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied. Und mehr noch: Er musste Wertersatz und Nutzungsentschädigung zahlen. Weiter