Tag Archives: Handy

14Okt/23

O-Ton: Aggressives Meckern kann teuer werden

Ein Handyverstoß im Straßenverkehr, kombiniert mit aggressivem und respektlosem Verhalten gegenüber der Polizei, kann zu einer Verdoppelung des regulären Bußgeldes führen. Dies entscheid das Amtsgericht Ellwangen. Ein Mann wurde in dem Fall von der Polizei angehalten und reagierte feindselig, zudem bezeichnete er den Handyverstoß als „Kleinigkeit“. Weiter

11Sep/23

O-Ton: Autofahrer dürfen Smartphones während der Fahrt umlegen

Wer während der Fahrt sein Smartphone lediglich umlagert – beispielsweise um es vor Schäden zu schützen – begeht keinen sogenannten „Handyverstoß“. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgericht Karlsruhe. In dem Fall sollte ein Autofahrer 250 Euro zahlen, aber nach seinen Angaben hielt er das Telefon nur in der Hand und sprach über die Freisprecheinrichtung. Weiter

03Jun/22

O-Ton + Magazin: SMS am Lenkrad gelesen – Haftstrafe wegen fahrlässiger Tötung

Wer bei überhöhter Geschwindigkeit am Steuer SMS´en liest und einen tödlichen Unfall verursacht, muss mit einer Haftstrafe rechnen. Selbst bei einem Geständnis und der Zahlung von Schmerzensgeld darf man nicht automatisch auf Bewährung hoffen. So entschied das Oberlandesgericht Hamm. Weiter

01Feb/22

O-Ton + Kollegengespräch: Blitzer-Apps auf dem Handy können teuer werden

Wer auf seinem Handy eine Blitzer-App installiert hat und diese während der Fahrt nutzt, riskiert einen Punkt in Flensburg und ein Bußgeld von 75 Euro. Die Rechtslage ist etwas verzwickt: Man darf die Programm zwar installieren, aber nicht während der Fahrt nutzen. Weiter

23Apr/21

O-Ton + Magazin: Paketscanner sind wie Handys zu werten – Geldbuße bei Benutzung am Steuer

Wenn Fahrer eines Paketdienstes während der Fahrt ihren Paketscanner benutzen, werden wie beim Handy 120 Euro Geldbuße fällig. Der Scanner ist ein elektronisches Gerät im Sinne des Verkehrsrechts und die Geldbuße gerechtfertigt, so das Oberlandesgericht Hamm.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

Mehr dazu jetzt.

O-Ton: Sie sollen ja beim Autofahren nicht abgelenkt sein und da ist es egal, ob Sie von einem Handy abgelenkt werden oder von einem Diktiergerät oder ob Sie einen Paketscanner in der Hand halten. Denn all das lenkt Sie vom Straßenverkehr ab und stellt dadurch eine Gefährdung für andere dar. – Länge 18 sec

Mehr unter verkehrsrecht.de.

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Magazin: Paketscanner sind wie Handys zu werten – Geldbuße bei Benutzung am Steuer

Wenn Fahrer eines Paketdienstes während der Fahrt ihren Paketscanner benutzen, werden wie beim Handy 120 Euro Geldbuße fällig. Der Scanner ist ein elektronisches Gerät im Sinne des Verkehrsrechts und die Geldbuße gerechtfertigt, so das Oberlandesgericht Hamm.

Mehr dazu jetzt.

Beitrag:

O-Ton: Sie sollen ja beim Autofahren nicht abgelenkt sein und da ist es egal, ob Sie von einem Handy abgelenkt werden oder von einem Diktiergerät oder ob Sie einen Paketscanner in der Hand halten. Denn all das lenkt Sie vom Straßenverkehr ab und stellt dadurch eine Gefährdung für andere dar. – Länge 18 sec

sagt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Der Fall war eindeutig.

O-Ton: Ein Paketbote bediente während der Fahrt seinen Paketscanner und dann muss er ja auch drauf schauen, das ist ja nicht so, das ist alles voll automatisch läuft. Er schaut, wo ist die nächste Adresse, wo muss er hinfahren und ist im Moment abgelenkt vom Straßenverkehr. Und das Oberlandesgericht Hamm hat dann entschieden, das Bedienen als Paketscanners wird genauso bewertet wie Telefonieren am Handy mit 120 € Geldbuße. – Länge 21 sec.

Für Autofahrer bedeutet die Entscheidung: Wer sich rausreden wolle, er habe nur ein Diktiergerät benutzt und kein Handy – es dürfte schwer werden, dies vor Gericht zu beweisen. Bettina Bachmann.

O-Ton: Alle elektronischen Geräte, die sie in die Hand nehmen und die nicht in der Festhaltevorrichtung stecken, sind solche Geräte und das ist ja auch im Gesetz nicht nur auf Handys beschränkt. Also diese Ablenkung ist gegeben, sobald Sie irgendwas in die Hand nehmen und etwas eintippen. – Länge 18 sec.

Mehr unter verkehrsrecht.de.

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