O-Ton: Videoaufzeichnung eines Unfalls durch eine stationäre Kamera ist nicht verwertbar

Ein Video eines Verkehrsunfalls, das mittels einer stationären Kamera an einem Haus aufgezeichnet wurde, kann in einem Prozess nicht verwertet werden. Dem steht der Datenschutz entgegen. Das Amtsgericht Geilenkirchen entschied so. In dem Verfahren wollte ein Mann Schadensersatz für seinen beschädigten Pkw, den ein Lastwagen gestreift hatte. Doch der entsprechende Film, der dies zeigen sollte, wurde vom Gericht abgelehnt.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Es ist datenschutzrechtlich nicht zulässig, dass Sie ohne Anlass den öffentlichen Raum ständig überwachen durch eine eigene Videokamera. – Länge 10 sec.

Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

Download O-Ton