Wer einen Versicherungsfall geltend machen möchte, muss genau darlegen, welche versicherten Teile seines Fahrzeugs entwendet wurden. Vereinfacht gesagt, es reicht nicht aus, einfach nur einen Diebstahl zu behaupten. Man muss genau erklären können, was gestohlen wurde und warum diese Teile versichert sein sollten.
Damit liegt die Beweislast beim Versicherungsnehmer – das Landgericht Hagen wies damit die Klage eines Versicherten ab.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Die Versicherung hat aber nun – zu Recht – einen genauen Nachweis verlangt, was gestohlen wurde, welches Teil. Weil der Verdacht auch im Raum stand, dass ein Versicherungsbetrug auch begangen werden sollte. Das Landgericht Hagen hat der Versicherung Recht gegeben und gesagt, wer etwas will, der muss nachweisen, dass es wirklich gestohlen worden ist. – Länge 22 sec.
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