Grundsätzlich gilt bei Streitigkeiten im Garten: Eine Hecke gehört demjenigen, auf dessen Grund sie wächst. Daher hat ein Nachbar auch keinen Anspruch auf den Bestand der Hecke – auch wenn sie ihm einen noch so guten Sichtschutz bietet, entschied das Pfälzische Oberlandesgericht.
Swen Walentowski vom Rechtsportal „anwaltauskunft.de“:
O-Ton: Der Eigentümer – das ist derjenige, bei dem der Stamm aus dem Boden kommt. Es ist egal, wie viele Zweige noch rüberreichen über die Grundstücksgrenze. Der Mann bleibt Eigentümer. Der Nachbar bleibt Eigentümer und der kann mit seinem Eigentum machen, was er will. – Länge 17 sec.
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Kollegengespräch: Nachbar hat keinen Anspruch auf Sichtschutzhecke durch den Nachbarn
Streitigkeiten zwischen Nachbarn füllen ganze Bände! Da wird um alles prozessiert, Bäume, Sträucher und Hecken sind manchem im wahrsten Sinne des Wortes ein Dorn im Auge. Grundsätzlich gilt: Eine Hecke gehört demjenigen, auf dessen Grund sie wächst. Daher hat ein Nachbar auch keinen Anspruch auf den Bestand der Hecke – auch wenn sie ihm einen noch so guten Sichtschutz bietet, entschied das Pfälzische Oberlandesgericht
Swen Walentowski vom Rechtsportal „anwaltauskunft.de“ antwortet dazu auf folgende Fragen:
1. Wie war dieser Fall?
2. Wie hat das Gericht seine Entscheidung begründet?
3. Und wenn der Stamm auf beiden Grundstücken ist?
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