O-Ton + Magazin: Wenn das Verfahren nach dem Rotlichtverstoß zu lange dauert….

Wenn Autofahrer einen sogenannten qualifizierten Rotlichtverstoß begehen, dann leuchtete die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot. Im Regelfall kostet das 200 Euro, auch ein Fahrverbot ist möglich. Das Oberlandesgericht Karlsruhe widersprach aber in einem konkreten Fall der Vorinstanz und entschied: Kein Fahrverbot, denn der Fall lag über zwei Jahre zurück.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Der Autofahrer hat sich gewehrt und das hat ihm auch genutzt, weil er hat weder das Fahrverbot bekommen noch wurde seine Geldbuße verdoppelt. Also er musste 200 Euro für den qualifizierten Rotlichtverstoß bezahlen und nicht 400 Euro, wie das Gericht vorgeschlagen hatte. – Länge 19 sec.

Mehr Informationen zu diesem Fall und zum Anwalt für den ganz persönlichen Widerspruch gibt’s unter verkehrsrecht.de.

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Magazin: Wenn das Verfahren nach dem Rotlichtverstoß zu lange dauert….

Wenn Autofahrer einen sogenannten qualifizierten Rotlichtverstoß begehen, dann leuchtete die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot. Dann wird es in der Regel teuer. Wenn das entsprechende Verfahren aber über Gebühr lange dauert, dann kann es auch anders ausgehen…..hören Sie mal diesen Fall.

Beitrag:

O-Ton: Die Strafe soll immer auf den Fuß folgen, weil sie hat auch eine Denkzettel-Wirkung. Und wenn zwischen der Begehung der Tat und der Strafe zu viel Zeit verstreicht, dann haben Sie keinen Denkzettel mehr. – Länge 12 sec.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. In dem Fall, den das Oberlandesgericht Karlsruhe zu verhandeln hatte, war dies der Fall – und die Richter trafen eine wichtige Entscheidung. Ein Autofahrer muss nicht zu Fuß gehen, wenn das Verfahren zu lange dauert.

O-Ton: Das OLG Karlsruhe hat von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen, weil zwischen der Begehung des Rotlichtverstoßes und der Verhängung des Fahrverbots mehr als zwei Jahre gelegen hätten. – Länge 13 sec.

Das Amtsgericht hatte den Betroffenen neben dem Fahrverbot noch zu einer Geldbuße von 400 Euro verurteilt. Laut Bußgeldkatalog werden bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß nur 200 Euro fällig. Das wollte der Autofahrer nicht hinnehmen und klagte weiter. Mit Erfolg. Bettina Bachmann:

O-Ton: Der Autofahrer hat sich gewehrt und das hat ihm auch genutzt, weil er hat weder das Fahrverbot bekommen noch wurde seine Geldbuße verdoppelt. Also er musste 200 Euro für den qualifizierten Rotlichtverstoß bezahlen und nicht 400 Euro, wie das Gericht vorgeschlagen hatte. – Länge 19 sec.

Mehr Informationen zu diesem Fall und zum Anwalt für den ganz persönlichen Widerspruch gibt’s unter verkehrsrecht.de.

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