O-Ton: Verschwiegene Vorschäden – keine Erstattung von Gutachten

Grundsätzlich kann ein Unfallopfer auch die Kosten für einen Sachverständigen verlangen. Allerdings wenn der Geschädigte erhebliche Vorschäden verschweigt und dies zu einem fehlerhaften Gutachten führt, ist das nicht möglich. So entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf.

In dem Fall ging es um einen Unfall, bei dem kaputten Auto passten einige Schäden auf der Fahrerseite nicht zum aktuellen Crash. Die Klägerin hatte diese Schäden gegenüber ihrem Sachverständigen nicht erwähnt – und ging leer aus.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Wenn Sie sich unehrlich verhalten und Vorschäden verschweigen, dann hat das OLG Düsseldorf zu Recht gesagt, dann bekommen Sie auch die Kosten, die Sie für das Gutachten erbracht haben, nicht erstattet. – Länge 12 sec.

Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

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