Kollegengespräch: Ein Schnappschuss mit ernsten Folgen

Heimliches Fotografieren im Unterricht ist tabu – ein Berliner Schüler hat sich dafür einen Verweis eingehandelt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin. Ein Achtklässler hatte heimlich Fotos von seinem Lehrer gemacht und im Netz geteilt. Die Schulleitung, dem Schüler einen schriftlichen Verweis zu erteilen – und im Jahreszeugnis des Schülers festzuhalten.

Seine Klage blieb aber ohne Erfolg.

Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Vor Gericht hat der Schüler wenig Glück gehabt?
2. Und deshalb ist der Verweis gerechtfertigt?

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de

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