O-Ton + Magazin: Hundebiss – Herrchen haftet auch beim Tierarzt

 Halter von Tieren müssen für die Schäden ihrer Zwei- oder Vierbeiner haften. Dies gilt sogar dann, wenn sie in fremder Obhut sind, entschied das Oberlandesgericht Celle. In dem Fall operierte ein Tierarzt einen Schäferhund. Als das Tier aus der Narkose erwachte, biss es zu – und verletzte den Arzt an der Hand. Der wollte daraufhin Schmerzensgeld und Schadenersatz. Das muss der Hundebesitzer auch zahlen – aber nicht in der geforderten Höhe.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Hier hat eigentlich der Geschädigte durch unangemessenes Verhalten selbst zu der Verletzung beigetragen. Dass Hunde während des Erwachens aus der Narkose mitunter außergewöhnlich und aggressiv reagieren, ist allgemein bekannt und hätte auch dem Tierarzt bekannt sein müssen. – Länge 15 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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Magazin: Hundebiss – Herrchen haftet auch beim Tierarzt

Es gibt Gerichtsurteile, die lassen juristische Laien immer wieder staunen. Hier ist so ein Fall. Denn, so das Oberlandesgericht Celle, Halter von Tieren haften für die Schäden, die diese verursachen. Aber: Die Besitzer müssen auch dann haften, wenn sich die Tiere in fremder Obhut befinden und der Halter keinerlei Möglichkeit hat, auf sein Tier einzuwirken. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

O-Ton: Der Halter eines Tieres haftet für Schäden, die durch typisches Tierverhalten entstehen – beispielsweise das tretende Pferd oder der beißende Hund. – Länge 8 sec.

… sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Und jetzt sollten alle Tierfreunde genau hinhören:

O-Ton: SFX

Eine Hundebesitzerin brachte ihren Schäferhund in eine Kleintierklinik. Dort bekam der Hund für die Behandlung eine Narkose. Er wurde operiert – und als erwachte, biss das Tier den Arzt in die rechte Hand und verletzte ihn schwer.

O-Ton: SFX

Für diese Verletzungen verlangte der Tierarzt Schadensersatz und Schmerzensgeld im sechsstelligen Bereich. Durch die Handverletzungen könne er zeitweilig nicht mehr als Tierchirurg arbeiten.

O-Ton: Der Hundehalter hat gesagt: Ich bin hier nicht verantwortlich, ich hatte ja gar keine Möglichkeit auf mein Tier einzuwirken. Es war in der Obhut eines Tierarztes. – Länge 10 sec.

Das sah das Gericht allerdings anders: Wenn man sein Tier etwa zu einer Behandlung in die Obhut von anderen Personen gibt, ist die Haftung des Halters nicht gleich ausgeschlossen. Allerdings musste der Hundebesitzer nicht die komplette Summe zahlen. Swen Walentowski über die Begründung der Richter:

O-Ton: Hier hat eigentlich der Geschädigte durch unangemessenes Verhalten selbst zu der Verletzung beigetragen. Dass Hunde während des Erwachens aus der Narkose mitunter außergewöhnlich und aggressiv reagieren, ist allgemein bekannt und hätte auch dem Tierarzt bekannt sein müssen. – Länge 15 sec.

Der Arzt hätte also nach Ansicht der Richter besondere Vorsicht walten lassen müssen. Das hatte er nicht getan – und bekommt nur einen Teil des Schadens ersetzt. Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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