O-Ton: Allergische Reaktion ist Unfall

 Eine allergische Reaktion kann auch im versicherungsrechtlichen Sinne ein Unfall sein. So entschied das Oberlandesgericht München. In dem Fall war ein geistig behindertes Kind an einer allergischen Reaktion gestorben – vermutlich hervorgerufen durch nusshaltige Schokolade. Doch die private Unfallversicherung wollte nicht zahlen.

Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Die Richter haben gesagt, eine Allergie, eine Nahrungsmittelallergie ist eigentlich keine Krankheit. Aber: Das stellt einen Unfall dar. Ein Unfall ist ein von außen einwirkendes Ereignis auf eine Person. Und eine Nussallergie – wenn ich da in Kontakt komme mit der Schleimhaut und ich deshalb eine allergische Reaktion habe – dann ist es als Unfall anzusehen und dann muss die Unfallversicherung auch bezahlen. – Länge 22 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.anwaltauskunft.de.

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