Eine allergische Reaktion kann auch im versicherungsrechtlichen Sinne ein Unfall sein. So entschied das Oberlandesgericht München. In dem Fall war ein geistig behindertes Kind an einer allergischen Reaktion gestorben – vermutlich hervorgerufen durch nusshaltige Schokolade. Doch die private Unfallversicherung wollte nicht zahlen.
Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Die Richter haben gesagt, eine Allergie, eine Nahrungsmittelallergie ist eigentlich keine Krankheit. Aber: Das stellt einen Unfall dar. Ein Unfall ist ein von außen einwirkendes Ereignis auf eine Person. Und eine Nussallergie – wenn ich da in Kontakt komme mit der Schleimhaut und ich deshalb eine allergische Reaktion habe – dann ist es als Unfall anzusehen und dann muss die Unfallversicherung auch bezahlen. – Länge 22 sec.
Mehr Informationen dazu unter www.anwaltauskunft.de.
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