O-Ton + Magazin: Impressumspflicht bei Facebook-Auftritt

 Anmoderation: Wenn sich Firmen auf Facebook präsentieren, müssen sie auch dort ein vollständiges Impressum angeben. Alternativ kann auch ein leicht auffindbarer Link zum Impressum auf der eigenen Seite gesetzt werden. So hat das Landgericht Aschaffenburg entschieden. Alle Angaben, die nach dem Telemediengesetz auch in dem normalen Impressum drin sein müssen, gehören auch auf die Facebookseite.
Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft :

O-Ton: Klingt zwar komisch, ist aber so! Weil man ja häufig sagt: Das ist ja wie so eine Freundschaftsseite, aber man will ja dort die Seite nutzen zu Marketingzwecken. Genau das hat das Landgericht Aschaffenburg auch entschieden. Die haben gesagt: Hier ist eine Seite zu Marketingzwecken. Das ist also eine gewerbliche Seite. Dann ist also der Facebook-Eintrag gar nicht anders zu behandeln wie die eigene Homepage der Firma. Deshalb gilt hier auch die Impressumspflicht und die muss genau so ordentlich ausgefüllt werden auf der eigenen Homepage. – Länge 28 sec

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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Magazin: Impressumspflicht bei Facebook-Auftritt

Anmoderation: Wenn sich Firmen auf Facebook präsentieren, müssen sie auch dort ein vollständiges Impressum angeben. Alternativ kann auch ein leicht auffindbarer Link zum Impressum auf der eigenen Seite gesetzt werden. So hat das Landgericht Aschaffenburg entschieden. Hier ist der ganze Fall.

Text:

Wer bislang gedacht hat, dass man bei Facebook neue Leute kennen lernen kann, der liegt da gar nicht so falsch. Aber nicht jede Bekanntschaft will man auch machen – wenn es beispielsweise um eine teure Abmahnung geht.

O-Ton: SFX

Gestritten haben sich die Betreiber zweier Portale, die beide auch auf Facebook vertreten waren – Stein des Anstoßes war das Impressum. Der eine hatte es ausführlich, der andere nicht ganz so ausführlich, erzählt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft :

O-Ton: Jetzt hat der gesagt, ja Mensch – ich mache das viel ordentlicher als der andere. Und der andere macht es nicht richtig. Also der sollte es jetzt auch ordentlich machen, das ist nämlich ein Problem im Wettbewerb. – Länge 10 sec.

Wohl gemerkt: Unternehmen müssen viel mehr angeben als Betreiber einer privaten Homepage. Und unser Portalbetreiber zog vor Gericht – und meinte: Auch auf Facebook müssen alle Angaben rein, die nach dem Telemediengesetz auch in dem normalen Impressum drin sein müssen.

O-Ton: Klingt zwar komisch, ist aber so! Weil man ja häufig sagt: Das ist ja wie so eine Freundschaftsseite, aber man will ja dort die Seite nutzen zu Marketingzwecken. Genau das hat das Landgericht Aschaffenburg auch entschieden. Die haben gesagt: Hier ist eine Seite zu Marketingzwecken. Das ist also eine gewerbliche Seite. Dann ist also der Facebook-Eintrag gar nicht anders zu behandeln wie die eigene Homepage der Firma. Deshalb gilt hier auch die Impressumspflicht und die muss genau so ordentlich ausgefüllt werden auf der eigenen Homepage. – Länge 28 sec

Und – so Swen Walentowski weiter – das bloße Hinterlegen der Telefonnummer und der Anschrift reiche nach Ansicht der Richter nicht aus. Auch nicht, wenn man über eine Rubrik wie „Info“ auf einen Link zur Webseite gelangt, wo das Impressum vollständig abrufbar ist. Und noch ein Tipp: Da sich die Anforderungen an Online-Auftritte – direkt, bei Facebook oder anderswo – ständig ändern, sollte da auch regelmäßig ein Jurist drüber schauen. Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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