O-Ton + Magazin: Kein Schmerzensgeld für zu kurze Haare

 Eigentlich geht man zum Friseur, um sein Äußeres verschönern zu lassen. Doch: Was passiert, wenn Kunde und Friseur in puncto Schönheit unterschiedliche Auffassungen haben? Vor dem Amtsgericht München wollte eine Frau Schmerzensgeld erstreiten, weil ihre Haare zu kurz geschnitten worden waren. Ohne Erfolg.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Sie hat ja die ganze Zeit den Schneidevorgang beobachtet und auch nicht interveniert. Von daher könne man jetzt nicht feststellen, dass die Friseurin was falsch gemacht hat – noch das die Kundin in ihren Persönlichkeitsrechten beeinträchtigt sei. Deshalb gibt es kein Schmerzensgeld. – Länge 20 sec.

Den ganzen Fall gibt es zum Nachlesen unter anwaltauskunft.de.

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Magazin: Kein Schmerzensgeld für zu kurze Haare

Eigentlich geht man zum Friseur, um sein Äußeres verschönern zu lassen. Doch: Was passiert, wenn Kunde und Friseur in puncto Schönheit unterschiedliche Auffassungen haben? Beispielsweise weil das Haar zu kurz geraten ist? Dann landet das Ganze schon mal als Streit ums Schmerzensgeld vor Gericht – hier ist der ganze Fall!

Beitrag:

Zunächst erst einmal die juristische Klarstellung: Schmerzensgeld gibt es beispielsweise für entgangene Reisefreuden oder misslungene Operationen. Und beim Friseur? Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Beim Friseur? Da hat man auch die Möglichkeit, Schmerzensgeld zu bekommen. Voraussetzung ist allerdings, dass man echte Schmerzen hat – das ist das eine! Oder eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, des besonderen Wohlbefindens – auch dann kann man Schmerzensgeld verlangen. – Länge 14 sec.

Und in diesem Fall?

O-Ton: SFX

Da ging eine Frau zum Friseur, um sich die Haare färben und die Spitzen kürzen zu lassen. Sie bat darum, vor allem am Deckhaar nur einen halben Zentimeter abzuschneiden, da sie sehr dünnes und feines Haar habe.

O-Ton: SFX

Die Frau beobachtete den gesamten Schneidevorgang und erhob keine Einwände. Am Ende zeigte sie sich zufrieden mit dem Ergebnis.

O-Ton: Zwei Tage später kam sie aber in den Salon und sagte: Sie hätte ja so dünnes Haar und an manchen Stellen könne man die Kopfhaut sehen. Und deshalb verlangt sie nun Schmerzensgeld. – Länge 12 sec.

Allerdings: Vor Gericht scheiterte sie mit ihrem Wunsch – und die Richter nahmen die Frisur sehr akribisch in Augenschein. Nein, das ist dünnes Haar, so das Urteil. Swen Walentowski:

O-Ton: Darüber hinaus: sie hat ja die ganze Zeit den Schneidevorgang beobachtet und auch nicht interveniert. Von daher könne man jetzt nicht feststellen, dass die Friseurin was falsch gemacht hat – noch das die Kundin in ihren Persönlichkeitsrechten beeinträchtigt sei. Deshalb gibt es kein Schmerzensgeld. – Länge 20 sec.

Den ganzen Fall gibt es – ungeschnitten – zum Nachlesen unter anwaltauskunft.de.

Absage.

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