O-Ton + Magazin: Nutzungsausfall auch für Fahrrad

 Nicht nur in Städten werden Fahrräder auch zur täglichen Fahrt zur Arbeit genutzt. Wird dann ein Fahrrad durch einen Unfall beschädigt und muss repariert werden, kann man – wie bei einem PKW – Nutzungsausfall verlangen. So entschied das Landgericht Lübeck.

Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Wenn der Mann jeden Tag mit dem Fahrrad zur Arbeit fährt, und das Fahrrad wird bei einem Unfall beschädigt und muss repariert werden, dann kriegt er auch darauf Nutzungsausfall. Das Gericht hat gesagt, es darf nicht unterschiedlich bewertet werden, ob der Geschädigte mit dem Auto oder mit dem Fahrrad – man kann es auch auf das Mofa, das Motorrad oder den Roller ausdehnen – zur Arbeit fahre. – Länge 22 sec.

Mehr Informationen zu dem Fall und dem passenden Anwalt im Falle eines Falles unter anwaltauskunft.de.

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Magazin: Nutzungsausfall auch für Fahrrad

Nicht nur in Städten werden Fahrräder auch zur täglichen Fahrt zur Arbeit genutzt. Wird dann ein Fahrrad durch einen Unfall beschädigt und muss repariert werden, kann man – wie bei einem PKW – Nutzungsausfall verlangen. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Ein Unfall ist immer eine ärgerliche Sache!

O-Ton: SFX

Selbst wenn alles glimpflich abgeht, hat man jede Menge Laufereien – und muss sich um vieles kümmern. Beispielsweise um den sogenannten Nutzungsausfall, also die Zeit, in der ich mein Fahrzeug nicht nutzen kann! Dies kann mit Geld abgegolten werden, aber man sollte aufpassen, sagt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Wenn ich auf mein Fahrzeug angewiesen bin – wie lange kann ich es nicht nutzen? Wie lange dauert die Reparatur? Auch dort wird oft ein Fehler gemacht, dann wird oft gesagt, die Reparatur dauert 20 Tage. Aber: Der Zeitpunkt bis zur Erstellung des Gutachtens, bis man eigentlich weiß, wie lange es repariert werden wird – da wird das Auto ja nicht angefasst. Diese Zeit kommt auch noch obendrauf. – Länge 20 sec.

Und diese Zeit „vergessen“ Versicherungen gern mal. Und: Es spielt keine Rolle, um welches Fahrzeug es sich handelt! Es kann auch ein Fahrrad sein – entschied das Landgericht Lübeck im Gegensatz zur ersten Instanz:

O-Ton: Wenn der Mann jeden Tag mit dem Fahrrad zur Arbeit fährt, und das Fahrrad wird bei einem Unfall beschädigt und muss repariert werden, dann kriegt er auch darauf Nutzungsausfall. Das Gericht hat gesagt, es darf nicht unterschiedlich bewertet werden, ob der Geschädigte mit dem Auto oder mit dem Fahrrad – man kann es auch auf das Mofa, das Motorrad oder den Roller ausdehnen – zur Arbeit fahre. – Länge 22 sec.

Und das Gericht hat sich seine Sache nicht leicht gemacht. Denn wie der Zufall manchmal so spielt, war unser Fahrradfahrer auch noch Inhaber einer Mietwagenfirma. Und hätte ja ganz leichten Zugang zu einem Ersatzfahrzeug haben können, erzählt Swen Walentowski:

O-Ton: Auch das sei ihm nicht zuzumuten, weil er dann ja Mieteinbußen für das Fahrzeug, dass er selber nutzt, in Kauf nehmen müsste. Wer also täglich mit seinem Fahrrad zur Arbeit fährt, bekommt genauso Nutzungsausfall als wenn das jemand machen würde, der mit dem Auto fährt. – Länge 15 sec.

Mehr Informationen zu dem Fall und dem passenden Anwalt im Falle eines Falles unter anwaltauskunft.de.

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