Die Fußball-EM als sportliches und mediales Großereignis wirft ihre Schatten voraus. Damit das Fußballgroßereignis kein arbeitsgerichtliches Großereignis nach sich zieht, sind arbeitsrechtliche Aspekte zu beachten, sofern die Spiele parallel zur Arbeitszeit verfolgt werden sollen.
Sofern Chef und Mitarbeiter hinsichtlich vorhandenem oder nicht vorhandenem Fußballfieber auf unterschiedlichen Wellenlängen liegen, sind Konflikte fast schon vorprogrammiert. „Nicht nur auf dem Spielfeld, sondern auch in der Arbeitswelt sind (Spiel-) Regeln zu beachten“, erläutert Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft, in einem Gespräch.
Frage:
Die Spiele der Weltmeisterschaft finden teilweise zu Arbeitszeiten statt. Darf ich sie bei der EM verfolgen?
Antwort Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft
Grundsätzlich ist Arbeitszeit „Arbeits-Zeit“ und nicht Fernseh-, Radio-, Diskussions- oder sonstige fußballbezogene Zeit. Sofern eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber besteht, können Arbeitnehmer durchaus auch am Arbeitsplatz eine Fußballübertragung verfolgen. Vielleicht ist es auch für manche Betriebe die Gelegenheit, gemeinsam spannende Spiele zu verfolgen. Ein Anspruch seitens des Arbeitnehmers besteht jedoch nicht.
Download O-Ton
Frage:
Darf allgemein in Büros oder Betrieben im Hintergrund ein Radio laufen?
Antwort Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft
Sofern dies nicht den Arbeitsablauf stört und soweit Arbeitgeber damit einverstanden sind, stellt dies kein Problem dar. Schwierig wird es, wenn das Radio auch bei einer Fußballübertragung genutzt werden soll. In diesem Fall kann von einer „Hintergrundberieselung“ o. ä. nicht mehr die Rede sein. Dies sollte also ausdrücklich mit dem Arbeitgeber besprochen werden.
Download O-Ton
Frage:
Kann denn am Arbeitsplatz ein Fernseher aufgestellt werden?
Antwort Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft
Hier gilt ähnliches wie bei der Radioübertragung. Grundsätzlich kann von einer sinnvollen Arbeitsausübung während einer TV-Übertragung nicht mehr ausgegangen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich zunächst zusammensetzen und prüfen, ob die Arbeit – zumindest für einige Bereiche – während einer Spielübertragung unterbrochen werden kann. Gegebenenfalls könnte auch ein Notdienst eingesetzt werden. Kommt es nicht zu einer Einigung, besteht grundsätzlich Arbeitspflicht.
Download O-Ton
Frage:
Dank der Technik ist es möglich, im Internet per Live-Ticker Spiele zu verfolgen. Ist dies gestattet?
Antwort Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft
Hier gilt dasselbe wie bei Radio und TV, da auch die Ablenkung dieselbe ist. Grundsätzlich ist zu beachten, ob der Arbeitgeber generell die private Nutzung von Internet und E-Mail verboten hat. Ist dies der Fall, gilt dies auch während der EM. In vielen Betrieben ist aber eine geringfügige E-Mail- und Internetnutzung zulässig oder wird zumindest geduldet. Diese Nutzung darf dann während der EM nicht zunehmen, wobei aber problematisch ist, was noch als „geringfügig“, „im normalen Umfang“ oder „nicht übermäßig“ anzusehen ist.
Download O-Ton
Frage:
Kann ich auch kurzfristig Urlaub nehmen für ein paar Stunden, um eine Fußballübertragung anzuschauen?
Antwort Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft
Ein Anspruch auf stundenweise Urlaubsgewährung besteht nicht. Generell gilt, Urlaub sollte tageweise genommen werden.
Download O-Ton
Frage:
Was passiert, wenn der Arbeitnehmer den Urlaub eigenmächtig angetreten hat, nachdem die Urlaubsgewährung nicht erfolgt ist?
Antwort Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft
Dies ist nicht erlaubt, gleichgültig aus welchen Gründen der Arbeitgeber den Urlaub nicht gestattet hat. Unerlaubtes Fernbleiben vom Arbeitsplatz kann ein Grund zur außerordentlichen fristlosen Kündigung sein.
Download O-Ton
Frage:
Was ist, wenn dann der Arbeitnehmer eine Krankschreibung vorlegt?
Antwort Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft
Legt ein Arbeitnehmer eine Krankschreibung für den Zeitraum vor, für den ihm ein Urlaubsantrag abgelehnt worden ist, ist dies ein deutliches Indiz dafür, dass die Krankheit nur vorgetäuscht ist. In der Folge trifft dann den Arbeitnehmer die volle Beweislast für die tatsächlich vorhandene Arbeitsunfähigkeit.
Download O-Ton
Frage:
Was ist mit bereits genehmigtem Urlaub, den der Arbeitgeber wieder zurücknehmen will, weil andere auch in den Urlaub wollen?
Antwort Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft
In diesem Fall muss der Arbeitgeber den Urlaub auch gewähren, gleichgültig ob sich die betriebliche Situation inzwischen verändert hat, z. B. auch bei einem plötzlich auftretenden betrieblichen Bedarf.
Download O-Ton
Frage:
Was ist mit Krankschreibungen allgemein?Kann ein Erkrankter an einem Public-Viewing teilnehmen?
Antwort Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft
Wer eine Arbeitsunfähigkeit vortäuscht, begeht einen vollendeten oder versuchten Betrug und macht sich strafbar. Der Arbeitgeber kann sofort ohne Abmahnung eine fristlose Kündigung aussprechen. Wenn ein Arbeitnehmer erkrankt ist, darf er seine Genesung grundsätzlich nicht verzögern. Wer beispielsweise wegen einer schweren Grippe arbeitsunfähig ist, dann aber bei heftigem Alkoholkonsum im T-Shirt beim Public-Viewing gesichtet wird, muss sich Sorgen um seinen Arbeitsplatz machen. Bei einem Gipsbein sieht dies dann allerdings anders aus. Zu beachten ist auch, dass derjenige, der sich am Abend aus Frust oder Freude über einen Spielausgang so sinnlos betrinkt, dass er am nächsten Tag nicht mehr arbeitsfähig ist, vom Arbeitgeber keinen Lohn für diese Arbeitsunfähigkeit verlangen kann.
Download O-Ton
Frage:
Apropos Alkohol: Besteht ein generelles Alkoholverbot im Betrieb?
Antwort Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft
In der Regel darf der Arbeitgeber Alkohol im Betrieb verbieten. Gibt es einen Betriebsrat, muss dieser einem entsprechenden Verbot zustimmen. Dieses Verbot gilt dann auch während der Fußball-EM.
Download O-Ton
Frage:
Für viele Berufsgruppen fallen die WM-Spiele in ihren Bereitschaftsdienst. Können sie dann die Spiele verfolgen?
Antwort Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft
Von dem Bereitschaftsdienst kann man sich grundsätzlich nicht freimachen, wenn man zu dem Bereitschaftsdienst verpflichtet ist. Grundsätzlich ist allerdings gegen eine Übertragung mittels Radio oder TV-Gerät im Bereitschaftsdienst oder aber auch, wenn die Bereitschaft zu Hause abgeleistet wird, nichts einzuwenden – immer dann, wenn der Bereitschaftsdienst mit Wartezeiten verbunden ist und dadurch die Aufmerksamkeit für die eigentliche Bereitschaftsaufgabe nicht eingeschränkt wird. Eine Krankenschwester oder ein Arzt darf also nicht zu spät zur OP kommen, nur weil sie/er noch den Schlusspfiff abwarten will.
Download O-Ton
Informationen: www.anwaltauskunft.de
###########################
(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )
Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.
Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.
Ähnliche Themen
- O-Ton + Kollegengespräch: Unfallversicherungsschutz für Vertragsfußballer Nicht nur die Spitzenklubs versichern ihre Fußballer. Auch Vertragsspieler der unteren Ligen sind gesetzlich unfallversichert – selbst bei einer nur sehr geringen Vergütung. Verletzen sie […]
- Kein Schmerzensgeld für Sturz im Fußballstadion Brandenburg/Berlin (DAV). Im Fußballstadion muss man vorsichtig sein. Man muss sich auf Unebenheiten auf den Treppen ebenso einstellen wie auf Gedränge. Der Betreiber eines Stadions muss […]
- Keine Schadensersatzpflicht für den Veranstalter eines Bundesligaspiels Frankfurt a. M./ Berlin (DAV). Der Veranstalter eines Fußballbundesligaspiels muss keinen Schadensersatz an einen Geschädigten zahlen, der im Stadion angeblich von einem Feuerwerkskörper […]
- O-Ton: Trotz Corona weniger Scheidungen Trotz der Corona-Pandemie müssen die Familienrechtsanwältinnen und -anwälte in Deutschland sich nicht um deutlich mehr Scheidungen kümmern. Das ergab eine Umfrage bei den […]
- O-Ton: „Garagenauto“ gehört in die Garage Wenn beim Tarif in einer Kaskoversicherung das Merkmal „Garage“ vereinbart ist, muss das Auto auch in der Garage stehen. Parkt man nachts davor, kann die Versicherung bei einem Diebstahl […]
- O-Ton: Feuerwehr kann bei Unfall haften Auch wenn ein Feuerwehrfahrzeug mit Martinshorn und Blaulicht unterwegs ist, muss der Fahrer aufpassen, andere Fahrzeuge nicht zu beschädigen. Bei einem leichtfertig verursachten Unfall […]
- O-Ton + Magazin: Stärkerer Motor als im Vertrag – Versicherung muss nicht voll zahlen Wer einen leistungsstärkeren Motor einbaut und dies nicht der Versicherung mitteilt, riskiert bei einem Unfall einen teilweisen Verlust des Versicherungsschutzes. Ist nicht auszuschließen, […]
- O-Ton: Unfall mit parkendem Wagen – ohne Mindestabstand haftet man mit Nach dem Parken muss man beim Öffnen der Autotür besonders vorsichtig sein. Aber auch für die vorbeifahrenden Fahrzeuge gelten Vorsichtsregeln, wer nur mit 30-35 Zentimetern an geparkten […]
- O-Ton: Schon bei fünf Punkten in Flensburg eine MPU? Die Gesetzeslage bei einer MPU ist kompliziert: Man kann sich gegen die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung nicht wehren. Ob sie rechtmäßig war, kann erst dann […]
- O-Ton + Kollegengespräch: Ein Känguru ist ein besonderes Haustier Wer ein Känguru daheim als Haustier halten möchte, muss besondere Vorschriften beachten - dazu gehört ein entsprechender Auslauf sowie der Umgang mit anderen Tieren. Diese Entscheidung […]
- O-Ton + Kollegengespräch: Straftat verschwiegen – Ausbildungsvertrag bleibt Natürlich darf der Chef Bewerber für eine Stelle nach Verurteilungen oder laufenden Verfahren fragen. Aber: Er darf nur zu solchen Vorstrafen und Ermittlungsverfahren fragen, die für den […]
- O-Ton + Magazin: Blutender Finger ist keine Ausrede für Raserei Eine stark blutende Schnittverletzung ist kein Grund für eine Raserei, entschied das Amtsgericht Frankfurt. In dem Fall war ein Mann mit über 50 Stundenkilometern zu viel auf dem Tacho […]
- O-Ton: Anhörungsbogen ignoriert – Fahrtenbuchauflage kommt! Zwar muss man sich in einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren nicht zur Sache äußern, jedoch sollte man seine Mitwirkungspflichten als Fahrzeughalter beachten. Schickt man den […]
- O-Ton: Geschenkt ist geschenkt – auch nach dem Tod Stirbt ein Partner einer nichtehelichen Beziehung durch einen Unfall, kann der andere von den Erben nicht ohne weiteres frühere Zuwendungen an den Verstorbenen zurückverlangen. Er kann […]
- O-Ton + Kollegengespräch: Corona-Pandemie – Jobcenter muss Schüler-Tablet bezahlen Bezieht eine Schülerin Leistungen nach dem SGB II kann sie einen Anspruch darauf haben, dass das Jobcenter ein Tablet finanziert. Voraussetzung ist, dass dies für die Teilnahme am […]
- O-Ton + Magazin: Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach 26 Jahren ohne Fahrpraxis? Wer 26 Jahre keine Fahrpraxis mit einem Auto hatte, kann nicht ohne Prüfung wieder am Straßenverkehr teilnehmen, entschied das Verwaltungsgericht Trier. Das ändert sich auch nicht, wenn […]
- O-Ton: Trainingsfahrt von Radfahrern – keine Haftung bei Unfall Bei Wettbewerben und sportlich angelegten Trainingsfahrten muss bei Unfällen niemand haften. Aber wenn es danach zu einem Sturz mit Verletzungen kommt, dann muss der Verursacher […]
- O-Ton: Auto-Werbung muss Angaben zur Motorisierung enthalten Werbung soll die Verbraucher informieren. Dazu gibt es klare Regeln. So sollen alle wesentlichen Informationen für einen Kauf enthalten sein. Andernfalls sind sie wettbewerbswidrig. Solche […]
- O-Ton: Nach Beziehung ist keine Adoption mehr möglich Grundsätzlich kann ein Erwachsener einen anderen Erwachsenen adoptieren. Doch müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Wenn es früher eine sexuelle Beziehung zwischen „Elternteil" […]
- O-Ton: Big Brother auch bei Corona-Abständen tabu Chefs dürfen nicht ohne Weiteres per Video kontrollieren, ob sich Mitarbeiter an die wegen der Corona-Pandemie empfohlenen Sicherheitsabstände halten. Diese Daten dürfen auch nicht ins […]
- O-Töne + Magazin: Die Corona-Tracing-App startet Die Corona-Tracing-App startet und soll Nutzer warnen, wenn sie zu Corona-Infizierten in Kontakt waren. Ein Thema, dass auch auf dem Deutschen Anwaltstag debattiert wird.
Ist die App […]
- O-Ton, Magazin + Kollegengespräch: Bussgeldkatalog in der Kritik Gegenwärtig tagt der Deutsche Anwaltstag - wegen der Corona-Krise zum ersten Mal virtuell im Netz. Anwälte diskutieren über geltendes Recht, beispielsweise über härtere Strafen für Raser. […]
- Kollegengespräch: Müssen Großeltern auch zum Abstammungstest? Es klingt ein bisschen spektakulär, aber das Amtsgericht Hannover musste sich wirklich damit beschäftigen. Ein junger Mann sollte zum Vaterschaftstest herangezogen werden - aber er war […]
- O-Ton: Nach der Scheidung – wem gehören die Aktien? Nach der Scheidung stritt ein Ehepaar darüber, wem die Wertpapiere im Depot gehören. Ihr - weil das Depot auf ihren Namen lief? Oder ihm - weil er es finanzierte? Das Oberlandesgericht […]
- O-Ton: Berechtigte Kritik ist kein Kündigungsgrund Dieses Urteil dürfte Arbeitnehmern den Rücken stärken. Denn das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass berechtigte Kritik kein Kündigungsgrund ist. In dem Fall ging es um […]
- O-Ton: Entschädigung vom Chef wegen unerlaubter Mitarbeiter-Fotos auf Facebook? Ohne Erlaubnis darf der Chef keine Fotos von Mitarbeitern auf Facebook posten. Sonst muss er Schmerzensgeld zahlen, entschied das Arbeitsgericht Lübeck. In dem Fall hatte ein Mitarbeiter […]
- O-Ton: Dienstwagen kann auch Haushaltsgegenstand sein Wenn ein Dienstwagen auch im Haushalt genutzt wird, fällt nach der Trennung auch keine Nutzungsentschädigung an. So entschied es das Oberlandesgericht Zweibrücken. Ein Ehemann hatte […]
- O-Ton: Gesetzeslücke bei Unfällen mit E-Scootern Rechtsexperten haben eine Gesetzeslücke bei Unfällen mit E-Scootern ausgemacht. Die kann verhindern, dass Unfallopfer zu ihrem Recht - und damit zu Schadensersatz und Schmerzensgeld […]
- O-Ton: Nutzungsausfall auch für ein Jahr? Üblicherweise erhält man nach einem Verkehrsunfall bis zur Reparatur des Wagens einen Nutzungsausfall für wenige Wochen. Dauert die Reparatur aber mehr als ein Jahr, kann unter Umständen […]
- O-Ton + Magazin: Für freilaufende Katzen unterm Auto müssen Autofahrer nicht haften Autofahrer müssen vor dem Start nicht unter ihren Wagen schauen, um eventuelle dort sitzende freilaufende Katzen zu schützen. Auch wenn die Tiere beim Anfahren leicht verletzt werden, muss […]