O-Ton + Magazin: Automobilclub muss Abschlepphilfe nach Alkoholfahrt nicht bezahlen

Auch wenn ein Automobilclub seinen Mitgliedern eine kostenlose Abschlepphilfe anbietet, muss er diese Kosten nach einer Alkoholfahrt nicht übernehmen. Diese Erfahrung musste ein Mann machen, der sein Auto nach diversen Bieren gegen den Baum gesetzt hatte.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Die Versicherung weigerte sich die Abschleppkosten zu bezahlen, da vorsätzliches und fahrlässiges Verhalten, die zu einem Unfall führen, nicht durch die Versicherung abgedeckt sind. – Auch der Automobilclub hat darauf hingewiesen, dass er die Kosten nicht übernimmt. Wer betrunken Auto fährt, der ist selber für die verursachten Schäden verantwortlich. Es ist vorsätzlich, sich betrunken ins Auto zu setzen und damit zu fahren. – Länge 22 sec.

Mehr Informationen unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Automobilclub muss Abschlepphilfe nach Alkoholfahrt nicht bezahlen

Auch wenn ein Automobilclub seinen Mitgliedern eine kostenlose Abschlepphilfe anbietet, muss er diese Kosten nach einer Alkoholfahrt nicht übernehmen. Diese Erfahrung musste ein Mann machen, der sein Auto nach diversen Bieren gegen den Baum gesetzt hatte. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Alles begann mit einem feucht-fröhlichen Abend!

O-Ton: SFX

Aber es wurde alles andere als eine feucht-fröhliche Heimfahrt.

O-Ton: SFX

Der Mann war mit seinem Pkw spät abends wegen überhöhter Geschwindigkeit von der Straße abgekommen und hatte ein am Straßenrand geparktes Fahrzeug gerammt. Eine Blutprobe ergab, dass der Fahrer 1,41 Promille Blutalkohol hatte, sagt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Die Versicherung weigerte sich die Abschleppkosten zu bezahlen, da vorsätzliches und fahrlässiges Verhalten, die zu einem Unfall führen, nicht durch die Versicherung abgedeckt sind. – Länge 10 sec

Insgesamt ging es um rund 250 Euro.

O-Ton: Dann kam der Mann auf die kluge Idee, er habe ja auch noch von einem Automobilclub eine Versicherung, die auch das Abschleppen seines Fahrzeugs umfasst. – Länge 9 sec.

Daraufhin machte er im Rahmen seiner Mitgliedschaft gegenüber dem Automobilclub die Kosten geltend. Doch auch dieser lehnte die Erstattung ab. Bettina Bachmann:

O-Ton: Aber auch der Automobilclub hat darauf hingewiesen, dass er die Kosten nicht übernimmt. Wer betrunken Auto fährt, der ist selber für die verursachten Schäden verantwortlich. Es ist vorsätzlich, sich betrunken ins Auto zu setzen und damit zu fahren. – Länge 20 sec.

Mehr Informationen unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.

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