Kaum etwas kann die Stimmung unter dem Christbaum zuverlässiger ruinieren als eine dringende Mail oder ein Anruf vom Chef. Die meisten Arbeitnehmer können dienstliche Anfragen in ihrer Freizeit aber getrost ignorieren.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Nur weil es oftmals kein klare Trennung mehr zwischen Arbeit und Freizeit gibt, gibt es trotzdem keinen Anspruch des Chefs, dass ich in meiner Freizeit für ihn arbeite. Etwas anderes gilt für die Rufbereitschaft oder aber in Notsituationen. Wenn ich der einzige bin, der den Schlüssel hat und aus meinem Büro läuft Wasser, dann muss ich noch einmal kommen. Aber grundsätzlich gilt: Heiliger Abend stille Nacht – das ist still und nicht vom Chef laut. – Länge 25 sec.
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de
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